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Sonntagsruhe vor Gericht: Bayerns Ladenöffnung auf dem Prüfstand

Schild mit Ladenoeffnungszeiten
Symbolbild - Foto: depositphotos.com

Key takeaways

Bayerns Ladenschlussgesetz erlaubt digitale Supermärkte mit Sonntagsöffnung und mehr verkaufsoffene Sonntage. Die "Allianz für den freien Sonntag" klagt dagegen und bereitet eine Verfassungsbeschwerde vor. Karlsruhe könnte so über den verfassungsrechtlichen Schutz des arbeitsfreien Sonntags entscheiden.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Der Streit um den Schutz des arbeitsfreien Sonntags in Deutschland erreicht eine neue juristische Dimension. Nachdem der bayerische Landtag im Juli 2025 ein neues Ladenschlussgesetz beschlossen hat, das weitreichende Ausnahmen von der Sonntagsruhe erlaubt, formiert sich Widerstand. Die sogenannte „Allianz für den freien Sonntag“ will nun laut Lebensmittelzeitung nicht nur vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof klagen, sondern auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen.

Bayerns Sonderweg bei den Ladenöffnungszeiten

Mit dem neuen Gesetz setzt Bayern erstmals eigene Regeln für die Ladenöffnung fest. Zwar bleibt es formal bei einem Ladenschluss an Werktagen um 20 Uhr sowie beim grundsätzlichen Verkaufsverbot an Sonntagen. Doch die eingeführten Ausnahmeregelungen sind umfassend: Digitale Kleinstsupermärkte mit unter 150 Quadratmetern Verkaufsfläche und ohne Personal dürfen rund um die Uhr öffnen – auch sonntags. Kommunen können sich zudem als Tourismusorte einstufen und so bis zu 40 verkaufsoffene Sonntage pro Jahr ermöglichen.

Die Lockerung betrifft auch allgemeine Sonderöffnungen, die bisher strenger geregelt waren. Gegner sehen darin eine schleichende Aushöhlung des Sonntagsschutzes, wie ihn das Grundgesetz garantiert. Sie befürchten eine Normalisierung von Sonntagsarbeit und eine Belastung für Beschäftigte im Einzelhandel sowie für das gesellschaftliche Leben insgesamt.

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Juristische Gegenwehr in zwei Etappen

Bereits Anfang 2026 reichten mehrere Kläger, darunter kirchliche Organisationen, Ver.di und der Deutsche Gewerkschaftsbund, eine sogenannte Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein. Dieses in Bayern mögliche Verfahren erlaubt es Bürgern, die Verfassungsmäßigkeit eines Landesgesetzes unabhängig von persönlicher Betroffenheit überprüfen zu lassen.

Im Zentrum der Kritik steht neben der breiten Auslegung kommunaler Öffnungskompetenzen vor allem die Zulassung digitaler Supermärkte. Zwar sei dort kein Verkaufspersonal im Einsatz, doch Reinigung, Wartung und Überwachung machten auch diese Betriebe nicht vollständig personalfrei. In der Praxis könnte so ein flächendeckender Sonntagsverkauf entstehen – entgegen dem bisherigen verfassungsrechtlichen Verständnis.

Karlsruhe soll für Grundsatzurteil sorgen

Parallel zur Klage in Bayern bereitet die Allianz für den freien Sonntag eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht vor. Ziel ist eine bundesweit wirksame Klärung, wie weit die Bundesländer bei der Ausgestaltung von Sonntagsöffnungen gehen dürfen. Ein Urteil aus Karlsruhe könnte bundesweit Maßstäbe setzen, denn bislang liegt die Regelungshoheit weitgehend bei den Ländern.

Das Bundesverfassungsgericht hat in früheren Entscheidungen den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung besonders geschützt – gestützt auf Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung. Ein neuerlicher Richterspruch könnte deshalb auch bestehende Öffnungsgesetze in anderen Bundesländern unter Druck setzen.

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