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Foto: Gerd Altmann / Pixabay

Antiquierte Gesetzeslage: Auch Bayern will Ladenschlussgesetz „modernisieren“

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Im vergleichsweise konservativen Bayern steht eine behutsame Reform des traditionellen Ladenschlussgesetzes bevor, die von Ulrike Scharf (CSU), der Ministerin für Arbeit und Soziales, vorangetrieben wird. Die Reform soll zwar keine grundsätzlichen Änderungen der Ladenöffnungszeiten mit sich bringen, zielt jedoch darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Kleinstsupermärkte zu klären und die Möglichkeiten für längere Einkaufsnächte zu erweitern.

Aktuell sind Läden montags bis samstags von 6:00 bis 20:00 Uhr geöffnet, eine Regelung, die auch mit dem neuen Gesetz bestehen bleiben soll. Besonders im Fokus der geplanten Anpassungen stehen digitale Kleinstsupermärkte, die durch die neue Gesetzgebung klar definierte Betriebsmöglichkeiten erhalten sollen. Diese Geschäfte sind meist weniger als 100 Quadratmeter groß und ermöglichen den Kunden, Waren selbst zu scannen, was einen 24-Stunden-Betrieb von Montag bis Samstag rechtfertigen könnte, derzeit jedoch einer Sondergenehmigung für Sonntagsöffnungen bedarf​.

Zusätzlich plant Ministerin Scharf, die Regelungen für sogenannte lange Einkaufsnächte flexibler zu gestalten. Bisher dürfen Kommunen einmal jährlich in Verbindung mit kulturellen Veranstaltungen die Ladenöffnungszeiten ausdehnen. Neu soll sein, dass bis zu vier solcher Shoppingnächte pro Jahr möglich sein könnten, wobei die Kommunen hierfür keinen speziellen Anlass mehr nachweisen müssen​​.

Eine generelle Verlängerung der Ladenöffnungszeiten wie in den meisten anderen Bundesländern soll es allerdings nicht geben. „Die Grundpfeiler des Ladenschlussrechts bleiben dabei auch im neuen Gesetz gültig“, stellt Ministerin Scharf gegenüber dem Bayerischen Rundfunk klar.

Die Regelungen der Ladenschlussgesetze variieren deutlich zwischen den Bundesländern in Deutschland. Die meisten Bundesländer haben ihre eigenen Gesetze und Verordnungen, die die Ladenöffnungszeiten festlegen, wobei insbesondere die Regelungen für Sonn- und Feiertage oft Unterschiede aufweisen.

In Bundesländern wie Berlin und Nordrhein-Westfalen sind die Ladenöffnungszeiten vergleichsweise liberal gehandhabt. Berlin erlaubt zum Beispiel Geschäften, bis spät in die Nacht und an fast allen Sonntagen zu öffnen, was es zu einer Ausnahme unter den deutschen Bundesländern macht. Nordrhein-Westfalen erlaubt ebenfalls verkaufsoffene Sonntage, die jedoch an bestimmte Anlässe gekoppelt sind und eine Genehmigung erfordern.

In Sachsen-Anhalt, Thüringen und einigen anderen „neuen Bundesländern“ gibt es tendenziell etwas flexiblere Regelungen für verkaufsoffene Sonntage, aber auch hier müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein, und die Genehmigungen sind oft auf eine begrenzte Anzahl von Tagen im Jahr beschränkt.

Im Vergleich dazu ist die Gesetzeslage in anderen Bundesländern, wie Mecklenburg-Vorpommern, jüngst liberalisiert worden, um digitale und vollautomatisierte Supermärkte auch an Sonntagen zu erlauben, sofern keine Mitarbeiter anwesend sind.

Insgesamt zeigt sich in Deutschland ein sehr heterogenes Bild bezüglich der Ladenschlusszeiten, das sowohl historisch gewachsene Strukturen als auch regionale wirtschaftliche, kulturelle und politische Unterschiede widerspiegelt.

Mehr zu diesen Themen gibt es hier: Politik, Stationärhandel

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