Nach dem Insolvenzantrag von Saks Global haben prominente Unternehmen wie Amazon, Chanel und LVMH einen Sitz im neu gebildeten Gläubigerausschuss erhalten. Der Ausschuss besteht aus zehn Mitgliedern, darunter auch Kering, Ermenegildo Zegna, Brookfield Properties Retail sowie eine Gewerkschaft, ein Logistikdienstleister und die Pensionssicherungseinrichtung PBGC. Er vertritt offiziell die Interessen aller nachrangigen Gläubiger und seine Kosten werden von Saks getragen, wie Reuters berichtet.
Einflussreiche Partner sichern sich Mitspracherecht
Die Ernennung durch das Büro des US-Trustees, der Aufsichtseinheit des US-Justizministeriums für Insolvenzverfahren, verleiht den Mitgliedern des Ausschusses bedeutendes Mitspracherecht bei der Restrukturierung. Besonders bemerkenswert ist die Rolle von Luxusmarken wie Chanel oder LVMH. Obwohl Forderungen von Lieferanten in US-Insolvenzverfahren gewöhnlich nur geringe Priorität haben, gelten diese Marken für den Fortbestand von Saks als unverzichtbar. Deshalb hat Saks beim zuständigen Gericht die Genehmigung für Nachzahlungen in Höhe von rund 337 Millionen Dollar (etwa 310 Millionen Euro) an „kritische“ Lieferanten beantragt.
Amazon unaufhaltsam
Amazon stemmt sich gegen Finanzierungskonzept
Saks schuldet Chanel 136 Millionen Dollar (rund 125 Mio. €), Kering 60 Millionen Dollar (55 Mio. €) und LVMH 26 Millionen Dollar (24 Mio. €). Die finanzielle Schieflage resultiert aus der gescheiterten Fusion mit Neiman Marcus, die zu Liquiditätsengpässen führte. Diese behinderten eine stabile Warenversorgung in den Filialen. Amazon, das über eine Partnerschaft mit „Saks on Amazon“ und eine 475-Millionen-Dollar-Investition (437 Mio. €) direkt betroffen ist, opponierte bereits gegen das aktuelle Finanzierungskonzept im Insolvenzverfahren. Die Mitgliedschaft im Gläubigerausschuss verschafft Amazon nun zusätzliche Möglichkeiten zur Einflussnahme auf den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Die Zusammensetzung des Ausschusses folgt dem Bestreben der US-Insolvenzaufsicht, auch kleineren oder strukturell benachteiligten Gläubigern – etwa Vermietern oder Gewerkschaften – eine Stimme im Verfahren zu geben.


