Der Bundesgerichtshof hat Amazons frühere Preisanpassungsklausel für Prime-Mitgliedschaften für unwirksam erklärt. Nach Ansicht des Gerichts verstößt die Regelung gegen das Transparenzgebot, weil für Kunden nicht klar genug erkennbar war, welche Rechte ihnen bei einer Preiserhöhung tatsächlich zustehen. Betroffen ist unter anderem die Prime-Preiserhöhung aus dem Jahr 2022.
Streit um Preiserhöhung von 2022
Amazon hatte den Preis für Prime im September 2022 erhöht. Der Jahresbeitrag stieg von 69 auf 89,90 Euro, der Monatsbeitrag von 7,99 auf 8,99 Euro.
Das Unternehmen hatte seine Kunden zuvor per E-Mail über die Änderung informiert und dabei auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen. Eine ausdrückliche Zustimmung zur Preiserhöhung wurde nicht eingeholt.
Amazon unaufhaltsam
BGH sieht widersprüchliche Regelungen
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die Klauseln 5.2 und 5.3 der damaligen Prime-Bedingungen. Einerseits hieß es dort, Amazon sei berechtigt, die Mitgliedsgebühr nach bestimmten Kriterien anzupassen. Andererseits wurde den Kunden ausdrücklich ein Recht eingeräumt, Änderungen abzulehnen.
Nach Auffassung des BGH blieb dadurch unklar, welche Folgen eine Ablehnung konkret hat. Die Bedingungen konnten so verstanden werden, dass Kunden lediglich kündigen können, wenn sie die höheren Preise nicht akzeptieren wollen.
Widerspruch oder nur Kündigung?
Gleichzeitig ließ sich die Klausel nach Einschätzung des Gerichts aber auch so lesen, dass ein einfacher Widerspruch genügt und der Vertrag zunächst zum bisherigen Preis fortgesetzt werden kann. Genau diese Mehrdeutigkeit war aus Sicht des BGH problematisch.
Das Gericht wertete die unklare Rechtsposition als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Die Regelungen seien deshalb nach § 307 BGB unwirksam.
Amazon hatte Ablehnung an Kündigung geknüpft
Besonders relevant war auch die Kundeninformation aus dem Juli 2022. Darin teilte Amazon mit, dass Kunden die Änderung ablehnen könnten, indem sie ihre Mitgliedschaft innerhalb von 30 Tagen kündigen.
Diese Formulierung stützte nach Ansicht des BGH die Auslegung, dass Amazon die Preisanpassung als einseitiges Änderungsrecht verstanden wissen wollte. Gleichzeitig stand dies jedoch nicht eindeutig im Einklang mit dem Wortlaut der AGB, die zusätzlich ein Ablehnungsrecht vorsahen.
Rechtsstreit endet zugunsten des Klägers
Der BGH bestätigte mit seinem Urteil vom 1. Oktober 2026 die Entscheidungen der Vorinstanzen. Sowohl die Revision der Beklagten als auch das Rechtsmittel des Klägers blieben ohne Erfolg.
Damit bleibt es bei dem Unterlassungsanspruch gegen die Verwendung der beanstandeten Preisänderungsklausel. Das Urteil betrifft die Transparenz der Vertragsbedingungen und stellt klar, dass Verbraucher bei Preisänderungen eindeutig erkennen können müssen, welche Handlungsoptionen ihnen offenstehen.



