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Smart Glasses: HateAid stellt Strafanzeige gegen Meta und Händler

Ray Ban Meta Capture AI Smart Glasses
Foto: Essilor Luxottica

Key takeaways

Eine Strafanzeige der Organisation HateAid gegen Meta und Unternehmen aus Herstellung und Vertrieb der Ray-Ban-Meta-Brillen verschärft die deutsche Debatte über Smart Glasses. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie deutlich Kameranutzung für Außenstehende erkennbar sein muss.

Lesezeit ca. 6 Minuten

Smarte Brillen entwickeln sich vom Technik-Gadget zur möglichen nächsten Plattform der Digitalwirtschaft. Kameras, Mikrofone, Lautsprecher und KI-Assistenten verschwinden dabei zunehmend in Brillengestellen, die äußerlich kaum von klassischen Modellen zu unterscheiden sind. Genau diese Unauffälligkeit macht die Geräte attraktiv – und sorgt nun in Deutschland für den ersten echten regulatorischen Streit.

HateAid, dessen Leiterinnen Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon Ende aufgrund vorheriger Verwerfungen letztes Jahr ein Einreiseverbot in die USA auferlegt wurde, hat nun Strafanzeige gegen Verantwortliche des US-Technologiekonzerns Meta sowie gegen Unternehmen aus Herstellung und Vertrieb der Ray-Ban-Meta-Brillen gestellt. In der Pressemitteilung werden unter anderem Einheiten von EssilorLuxottica einschließlich Ray-Ban sowie Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und MediaMarkt.

Adressiert ist die Anzeige an die Frankfurter Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT). Die Behörde bestätigte Reuters den Eingang. Nun wird zunächst geprüft, ob ausreichende Anhaltspunkte für Ermittlungen bestehen. Ein Rechtsverstoß von Meta, Herstellern oder Händlern ist damit ausdrücklich nicht festgestellt.

HateAid warnt vor unbemerkten Aufnahmen

Im Mittelpunkt steht eine zentrale Eigenschaft smarter Brillen: Anders als bei einem sichtbar ausgerichteten Smartphone lässt sich für Außenstehende möglicherweise schwer erkennen, wann eine Kamera ihre Umgebung erfasst.

Die Organisation HateAid, die ein durch die Bundesnetzagentur zertifizierter Trusted Flagger ist und sich primär um „Hassrede“ im Internet und Opferunterstützung kümmert, sieht darin erhebliches Missbrauchspotenzial. Geschäftsführerin Josephine Ballon warnt vor Situationen, in denen Menschen gefilmt und anschließend im Internet bloßgestellt werden könnten. Die Organisation beschäftigt sich seit längerem mit digitaler Gewalt und insbesondere mit bildbasierten Übergriffen gegen Frauen. Bereits im Juli hatte sie anhand eines fiktiven Freibad-Szenarios mögliche Risiken von Smart Glasses thematisiert.

Damit reicht die Diskussion über klassischen Datenschutz hinaus. Sie betrifft die Frage, ob miniaturisierte Kameratechnik bisherige gesellschaftliche Warnsignale aushebelt. Während ein auf eine Person gerichtetes Smartphone eine Aufnahme vergleichsweise deutlich erkennen lässt, kann eine Kamera im Brillengestell wesentlich unauffälliger arbeiten.

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Sichtbarkeit der Kameranutzung wird zur Schlüsselfrage

Ein rechtlicher Ansatzpunkt liegt im deutschen Telekommunikationsrecht. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass vernetzte Geräte problematisch beziehungsweise unzulässig sein können, wenn sie heimliche Bild- oder Tonaufnahmen ermöglichen und diese drahtlos übertragen.

Für Smart Glasses hatte die Behörde Ende 2023 klargestellt, dass die Produktkategorie nicht grundsätzlich verboten ist. Entscheidend ist unter anderem, ob andere Personen erkennen können, dass fotografiert oder gefilmt wird. Optische oder akustische Hinweise können daher rechtlich erheblich sein.

Ray-Ban-Meta-Brillen besitzen eine Aufnahme-LED, die nach Herstellerangaben bei Fotos und Videos aktiviert wird. Bei bestimmten kameragestützten KI-Funktionen gilt jedoch eine Besonderheit. Ray-Ban erläutert, dass beispielsweise bei der Erkennung eines Denkmals oder einer Pflanze keine LED aufleuchtet. Begründet wird dies damit, dass hierbei keine zum Teilen bestimmten Inhalte aufgenommen würden.

Damit entsteht eine neue regulatorische Abgrenzung. Kameras können Umgebungsinformationen für KI-Systeme erfassen, ohne zwangsläufig eine klassische Foto- oder Videodatei zu erzeugen. Behörden müssen deshalb zunehmend zwischen Erfassung, Übertragung, Verarbeitung und Speicherung unterscheiden.

Bundesnetzagentur beobachtet Smart-Glasses-Markt

Gegenüber Reuters erklärte die Bundesnetzagentur, den Markt genau zu beobachten. Ein formelles Verfahren wegen möglicher Verstöße laufe derzeit jedoch nicht. Nach Einschätzung der Behörde sind Besitz, Import und Verkauf smarter Brillen nicht generell untersagt, sofern eine Aufnahmefunktion für Außenstehende ausreichend erkennbar ist, etwa über ein optisches Signal.

Für Händler ist diese Unterscheidung wesentlich. Die Strafanzeige führt nicht automatisch dazu, dass Ray-Ban-Meta-Brillen aus deutschen Geschäften genommen werden müssen. Sie erhöht jedoch den regulatorischen Druck. Sollten Behörden oder Gerichte einzelne Funktionen als unzulässig bewerten, könnten technische Anpassungen, Funktionsbeschränkungen oder im äußersten Fall Konsequenzen für Vertrieb und Vermarktung folgen.

Auch Händler geraten in den Fokus

Bemerkenswert ist, dass HateAid neben Herstellern auch große Vertriebspartner nennt. Damit rückt eine Frage in den Vordergrund, die für den Handel mit vernetzten Produkten immer wichtiger wird.

Smarte Geräte bestehen längst nicht mehr ausschließlich aus Hardware. Software, Cloud-Dienste und KI-Funktionen bestimmen ihre Eigenschaften und können sich nach dem Verkauf durch Updates verändern. Händler vertreiben damit Produkte, deren regulatorisch relevante Fähigkeiten teilweise außerhalb ihrer Kontrolle weiterentwickelt werden.

MediaMarktSaturn erklärte Reuters gegenüber, die Angelegenheit ernst zu nehmen. Gleichzeitig verwies das Unternehmen darauf, dass Lieferanten vertraglich zur Bereitstellung rechtskonformer Waren verpflichtet seien. Mister Spex erklärte, bislang nicht offiziell über eine Anzeige informiert worden zu sein, und betonte ebenfalls den Schutz der Privatsphäre.

Für Augenoptiker ist die Kategorie zugleich wirtschaftlich interessant. KI-Brillen verbinden Elektronik mit klassischen Gestellen und Korrektionsgläsern. Dadurch entstehen neue Möglichkeiten für Verkauf, Dienstleistungen und digitale Anwendungen – zugleich aber zusätzliche regulatorische Risiken.

Smart Glasses erreichen den Massenmarkt

Der Konflikt fällt in eine Phase starken Wachstums. Meta und EssilorLuxottica verfolgen mit den Ray-Ban-Modellen einen anderen Ansatz als frühere Datenbrillen: Die Technik soll möglichst wenig nach Computer aussehen und stattdessen in bekannten Designs wie der Wayfarer verschwinden.

Die aktuelle Produktgeneration verbindet Kameras, Mikrofone und Lautsprecher mit Sprachsteuerung und Meta AI. Nutzer können Fotos und Videos aus ihrer eigenen Perspektive erstellen und kameragestützte KI-Funktionen zur Analyse ihrer Umgebung einsetzen.

Für KI-Anbieter eröffnet das eine strategisch wichtige Schnittstelle. Eine Brille kann hören, was der Nutzer hört, und bei Kameranutzung Teile dessen erfassen, was er sieht. Gegenüber dem Smartphone ist das komfortabler, verschärft aber zugleich die Datenschutzfrage: Eine Brille befindet sich dauerhaft im Gesicht und muss für die Nutzung nicht sichtbar aus einer Tasche geholt werden.

EssilorLuxottica setzt strategisch auf KI

Für EssilorLuxottica besitzt die Kooperation mit Meta inzwischen große Bedeutung. Der Konzern verbindet seine starke Stellung im internationalen Brillenmarkt mit der Technologie eines der weltweit größten Internetunternehmen, das zugleich in EssilorLuxottica investiert ist.

Die Nachfrage nach den Ray-Ban-Meta-Modellen hat frühere Erwartungen übertroffen. Damit wird die Produktlinie zu einem wichtigen Beispiel dafür, wie etablierte Konsumgüter durch KI-Funktionen eine neue Marktposition erhalten können.

Auch für Meta ist der Erfolg strategisch relevant. Nach hohen Investitionen in Reality Labs sucht der Konzern nach Hardwareplattformen, die über klassische Virtual-Reality-Headsets hinaus breite Nutzergruppen erreichen. Eine modische Alltagsbrille bietet dafür einen entscheidenden Vorteil: Die Computertechnik tritt optisch in den Hintergrund. Gerade diese Unsichtbarkeit steht nun im Mittelpunkt der deutschen Auseinandersetzung.

Möglicher Präzedenzfall für KI-Wearables

Die Tragweite des Falls reicht deshalb über Meta und Ray-Ban hinaus. Sollten deutsche Behörden besonders hohe Anforderungen an Aufnahmeindikatoren oder kamerabasierte KI-Verarbeitung stellen, könnten Hersteller gezwungen sein, Geräte oder Software speziell für Deutschland beziehungsweise Europa anzupassen.

Für global skalierte Hardwareplattformen wäre das eine Herausforderung. Gleichzeitig dürfte der Regulierungsdruck wachsen, weil Sensoren und KI-Systeme leistungsfähiger und zugleich unauffälliger werden.

Hinzu kommt, dass der Begriff der Aufnahme technisch unschärfer wird. Kameradaten können erfasst, übertragen und analysiert werden, ohne dauerhaft als Foto oder Video gespeichert zu werden. Datenschutz-, Telekommunikations- und Strafrecht müssen daher zunehmend Vorgänge bewerten, die mit klassischen Kameramodellen nur begrenzt vergleichbar sind.

Auch Hamburg beschäftigt sich mit Smart Glasses

Die HateAid-Anzeige ist nicht der einzige regulatorische Vorgang. Bereits im Juli hatte der SWR über rechtliche Schritte einer Hamburger Datenschutzbehörde im Zusammenhang mit Smart Glasses berichtet.

Für Hersteller entsteht damit eine Gemengelage unterschiedlicher Rechtsgebiete und Zuständigkeiten. Während die Bundesnetzagentur unter anderem Vorschriften zu versteckten Aufnahmegeräten und unzulässigen Sendeanlagen überwacht, befassen sich Datenschutzbehörden mit der Verarbeitung personenbezogener Informationen.

Eine technische Lösung, die Anforderungen einer Behörde erfüllt, muss deshalb nicht automatisch sämtliche datenschutzrechtlichen Fragen beantworten.

Software verändert die Verantwortung des Handels

Für Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex, MediaMarkt und andere Händler stellt sich damit eine grundsätzliche Frage: Wie weit reicht ihre Verantwortung für Produkte, deren Funktionen nach dem Verkauf digital verändert werden können?

Bei klassischen Brillen bleiben wesentliche Produkteigenschaften weitgehend konstant. Bei KI-Brillen können Firmware, Apps und Cloud-Funktionen nachträglich erweitert werden. Händler verkaufen somit Hardware, deren regulatorisches Profil zunehmend durch Software bestimmt wird, die sie weder entwickeln noch vollständig kontrollieren.

Das könnte dazu führen, dass Handelsunternehmen ihre vertragliche und regulatorische Absicherung gegenüber Herstellern und Plattformbetreibern verstärken müssen. Gerade für Elektronikhandel und Augenoptik könnte der Fall deshalb Signalwirkung entfalten.

Deutschland wird zum Testmarkt für unsichtbare KI

Ob aus der Strafanzeige tatsächlich Ermittlungen oder später ein Gerichtsverfahren entstehen, ist offen. Die ZIT prüft zunächst, ob genügend Anhaltspunkte für weitere Schritte vorliegen. Unabhängig vom Ausgang zeigt der Vorgang, dass Smart Glasses regulatorisch in einer neuen Phase angekommen sind. Aus technologischen Experimenten werden zunehmend Produkte für einen breiteren Markt – und damit werden bisher theoretische Konflikte praktisch relevant.

Für Meta und EssilorLuxottica geht es um mehr als den Absatz einzelner Ray-Ban-Modelle. Brillen könnten zu einer wichtigen Plattform für persönliche KI-Assistenten werden. Ob dieses Modell in Deutschland funktioniert, hängt deshalb auch von einer paradoxen Frage ab: Wie sichtbar muss eine Technologie bleiben, deren wirtschaftlicher Reiz gerade darin besteht, im Alltag nahezu unsichtbar zu werden?

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