Die Bundesnetzagentur hat als Digital Services Coordinator (DSC) drei weitere Organisationen als sogenannte Trusted Flagger im Sinne des Digital Services Act (DSA) zertifiziert. Dies gab die Bundesbehörde am Montag bekannt. Damit erweitert sich der Kreis der offiziellen Hinweisgeber, die rechtswidrige Inhalte auf Online-Plattformen schneller und gezielter melden dürfen.
Drei Organisationen erhalten Anerkennung
Zertifiziert wurden der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH), die gemeinnützige Organisation HateAid sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Alle drei erfüllen laut Bundesnetzagentur die strengen Anforderungen des Artikels 22 Absatz 2 DSA. Dazu zählen insbesondere besondere Fachkenntnisse im jeweiligen Bereich, Unabhängigkeit von Plattformanbietern und eine objektive, sorgfältige sowie präzise Arbeitsweise bei der Meldung potenziell rechtswidriger Inhalte.
Die Bundesnetzagentur betont, dass Trusted Flagger kein eigenes Löschrecht haben. Weder sie noch der DSC dürfen Inhalte eigenständig entfernen oder deren Löschung anordnen. Die Entscheidung obliegt allein den Plattformen, die dabei jedoch verpflichtet sind, Hinweise von Trusted Flaggern bevorzugt zu prüfen und zügig zu bearbeiten.
Fokussierung auf Plattformverstöße
Jede der zertifizierten Organisationen deckt unterschiedliche Schwerpunkte ab: Der BVOH konzentriert sich auf Verstöße im gewerblichen Rechtsschutz und unlauteren Wettbewerb, insbesondere auf Online-Marktplätzen. HateAid bringt Expertise im Bereich digitaler Gewalt, Betrug und Täuschung auf sozialen Plattformen ein. Der vzbv hingegen fokussiert sich auf Verbraucherschutz, Produktsicherheit und Betrug sowohl im Onlinehandel als auch auf Social Media.
Durch ihre unterschiedlichen Ausrichtungen ergänzen sich die drei Trusted Flagger und sorgen so für ein umfassenderes Monitoring rechtswidriger Inhalte im digitalen Raum.
Trusted Flagger als Instrument zur Rechtsdurchsetzung
Mit der Einführung von Trusted Flaggern reagiert die EU auf den wachsenden Bedarf nach Transparenz und Durchsetzungskraft gegenüber Plattformanbietern. Online-Plattformen müssen Hinweise, die von Trusted Flaggern kommen, priorisiert bearbeiten und ihre Entscheidungen zu Löschungen oder Unterlassungen dokumentieren. Das Verfahren soll Missbrauch verhindern und eine faire Entscheidungsfindung ermöglichen.
Die Möglichkeit zur Beschwerde gegen Plattformentscheidungen besteht weiterhin: Betroffene können sich an die Plattform selbst wenden, eine außergerichtliche Streitbeilegung anstreben oder den Rechtsweg über die Gerichte beschreiten. Letztlich sind es die Gerichte, die über die Rechtmäßigkeit von Inhalten entscheiden.
BVOH: Vorteile für Mitglieder
Der Bundesverband Onlinehandel e.V. sieht in der Zertifizierung einen bedeutenden Vorteil für seine Mitglieder. Diese können potenzielle Verstöße direkt über den Verband melden, der die Inhalte juristisch prüft und effizient an die zuständigen Plattformen übermittelt. Dieser Weg ist nicht nur schneller, sondern reduziert auch das Kostenrisiko gegenüber klassischen Abmahnverfahren.
Laut BVOH liegt der Fokus insbesondere auf Plagiatsfällen und Verstößen gegen das UWG. Wichtig ist dem Verband die Klarstellung, dass er keine gerichtliche Entscheidungsbefugnis besitzt, sondern lediglich als rechtlich geschulter Mittler fungiert.
vzbv stärkt Verbraucherschutz
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband hebt die Vorteile seiner neuen Rolle hervor. Trusted Flagger können durch gezielte Hinweise auf unsichere Produkte und unfaires Verhalten im Onlinehandel aufmerksam machen. Laut Sven Scharioth, Leiter Marktbeobachtung beim vzbv, sei dies ein entscheidender Schritt für mehr Verbrauchersicherheit im Netz.
Plattformen müssten sich nun schneller mit gemeldeten Fällen auseinandersetzen, wenngleich sie letztlich autonom über Maßnahmen entscheiden. Der vzbv kündigt an, auch künftig intensiv Hinweise über das hauseigene Beschwerdeportal zu sammeln und zu bewerten.
Aufgaben der Bundesnetzagentur als DSC
Der Digital Services Coordinator bei der Bundesnetzagentur fungiert als zentrale nationale Instanz zur Umsetzung des DSA. Neben der Zertifizierung von Trusted Flaggern ist die Behörde auch für die Zulassung außergerichtlicher Streitbeilegungsstellen und für Anträge auf Datenzugang durch Wissenschaftler zuständig. In enger Zusammenarbeit mit weiteren Behörden wie der BzKJ, der Landesanstalt für Medien NRW und dem BfDI sowie mit der EU-Kommission sorgt der DSC für eine koordinierte Durchsetzung europäischer Vorgaben.