OLG München: Werbliche Teaser müssen klar als Werbung gekennzeichnet sein
Das OLG München fordert eine klare Kennzeichnung von werblichen Teasern in Online-Medien. Ein identisch gestalteter Teaser mit Affiliate-Links wurde als irreführend gewertet. Medienhäuser müssen solche Vorschauen künftig deutlich als „Werbung“ oder „Anzeige“ markieren, um rechtlichen Konsequenzen zu entgehen.
