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Streit um Marktmissbrauch: Amazon wehrt sich gegen Millionenstrafe in Italien

Amazon Italien auf einem Smartphone
Foto: Depositphotos

Key takeaways

Amazon wurde in Italien ursprünglich zu einer Milliardenstrafe wegen Marktmissbrauchs verurteilt. Diese wurde zwar auf 752 Millionen Euro reduziert, doch sowohl Amazon als auch die Kartellbehörde legen Berufung ein. Der Fall könnte zum Präzedenzfall für den Umgang mit Plattformdominanz im europäischen E-Commerce werden.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Italiens Wettbewerbshüter hatten Amazon 2021 mit einer historischen Strafe belegt: 1,13 Milliarden Euro sollte der Konzern wegen Missbrauchs seiner Marktmacht zahlen. Der Vorwurf: Amazon habe Händler bevorzugt, die seinen Logistikdienst Fulfilment by Amazon (FBA) nutzten – und dadurch Konkurrenten systematisch benachteiligt.

Jetzt wurde die Rekordbuße deutlich reduziert, bleibt aber hoch. Ein Verwaltungsgericht in der Region Latium bestätigte im September 2025 zwar wesentliche Teile der ursprünglichen Entscheidung, hielt aber einen Teil des Bußgelds für unverhältnismäßig. Die Richter sahen einen „nicht gerechtfertigten Ermessensspielraum“ bei der Höhe der Strafe und forderten eine Neuberechnung. Im Januar 2026 wurde die Summe daraufhin auf 752,4 Millionen Euro (rund 876 Millionen US-Dollar) gesenkt.

Amazon kämpft weiter gegen die Entscheidung

Trotz der Reduzierung akzeptiert Amazon die Entscheidung nicht. Das Unternehmen kündigte umgehend eine weitere Berufung an – nicht nur gegen die Höhe, sondern auch gegen die inhaltliche Bewertung des Falls. Amazon betont in einem Statement gegenüber Reuters, man sei „grundsätzlich anderer Meinung“ als die italienische Wettbewerbsbehörde und werde alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.

Bemerkenswert ist dabei, dass viele Unternehmen in solchen Fällen eine reduzierte Strafe hinnehmen, um den Rechtsstreit zu beenden. Amazon wählt bewusst den längeren Weg, mit dem Ziel, die Entscheidung vollständig kippen zu lassen.

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Doppelte Berufung: Auch Kartellbehörde legt Beschwerde ein

Die italienische Wettbewerbsbehörde wiederum will sich mit der Reduzierung der Strafe nicht zufriedengeben. Laut Berichten der Wirtschaftszeitung Milano Finanza hat sie ihrerseits Berufung eingelegt. Damit kommt es zu einer seltenen Konstellation: Sowohl der Konzern als auch die Behörde fechten dasselbe Urteil aus unterschiedlichen Gründen an.

Im Kern geht es um die Auslegung von Marktmacht im digitalen Handel – und um die Frage, ob Plattformen wie Amazon eigene Logistikdienste bevorzugt behandeln dürfen. Das Verfahren könnte damit weit über Italien hinaus Bedeutung entfalten. Ein Erfolg für Amazon könnte die Durchsetzung von Wettbewerbsrecht gegenüber digitalen Plattformen in der EU erschweren. Umgekehrt könnte ein Urteil zugunsten der Behörde neue Maßstäbe für strengere Regulierung setzen.

Die endgültige Klärung dürfte jedoch Jahre dauern. Berufungsverfahren in Italien ziehen sich häufig durch mehrere Instanzen. Parallel steht Amazon auch in anderen EU-Staaten unter Beobachtung – etwa im Rahmen des Digital Markets Act oder wegen weiterer kartellrechtlicher Verfahren. Der Fall in Italien reiht sich ein in eine breiter werdende Front europäischer Behörden gegen die Marktmacht großer Tech-Konzerne.

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