Das Steuerberatungsrecht in Deutschland steht vor einer umfassenden Modernisierung. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der nicht nur auf die digitale Transformation der Arbeitswelt reagiert, sondern auch konkrete Entlastungen für Bürger und Beratende vorsieht. Ziel ist es, steuerrechtliche Prozesse „zeitgemäßer, flexibler und bürgerfreundlicher“ zu gestalten, wie das Bundesfinanzministerium in einer Pressemitteilung formuliert.
Mehr Befugnisse für Lohnsteuerhilfevereine
Kernstück des Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes ist die Reform der Regelungen für Lohnsteuerhilfevereine. Künftig dürfen diese auch dann beraten, wenn Mitglieder zusätzliche Einkünfte etwa aus Vermietung oder Verpachtung haben – bisher war dies durch Betragsgrenzen eingeschränkt. Zudem wird die Anzahl der Beratungsstellen, die eine einzelne Person leiten darf, von zwei auf drei erhöht. Nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums können dadurch rund 35.500 zusätzliche Steuerpflichtige auf die Hilfe von Lohnsteuerhilfevereinen zugreifen. Die erwartete jährliche Ersparnis für Bürger: etwa 10 Millionen Euro.
Auch in anderen Bereichen wird das Steuerberatungsgesetz angepasst. Energieberater dürfen künftig steuerrechtliche Fragen ansprechen, wenn diese in engem Zusammenhang mit ihrer Beratung stehen. Gleichzeitig wird die Möglichkeit der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen erweitert: Neben engen Angehörigen dürfen künftig auch nahestehende Personen beraten. Universitäten erhalten zudem die Möglichkeit, sogenannte „Tax Law Clinics“ einzurichten.
Ein weiterer Schritt zur Flexibilisierung: Steuerberater dürfen künftig zusätzliche Beratungsstellen betreiben, ohne dass dort eine gesonderte fachliche Leitung erforderlich ist – ein Wegfall der bisherigen Leitungspflicht, der auf Vereinfachung zielt.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Neue Gewerbesteuerregelung gegen Scheinsitze
Neben den Änderungen im Steuerberatungsgesetz umfasst der Gesetzentwurf auch steuerpolitische Maßnahmen mit struktureller Wirkung. So soll ein neuer Mindesthebesatz von 280 Prozent bei der Gewerbesteuer eingeführt werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Praxis mancher Unternehmen, ihren Firmensitz aus rein steuerlichen Gründen in Gemeinden mit besonders niedrigen Hebesätzen zu verlegen – häufig ohne echte wirtschaftliche Substanz vor Ort.
Außerdem wird das Grunderwerbsteuergesetz angepasst: Die Reform soll vermeiden, dass beim zeitlichen Auseinanderfallen von Vertragsabschluss und Eigentumsübertragung eine doppelte Besteuerung desselben Vorgangs erfolgt. Darüber hinaus wird die Anzeigefrist nach § 19 Grunderwerbsteuergesetz von bisher zwei Wochen auf einen Monat verlängert.
Mit diesen Maßnahmen verfolgt das Finanzministerium unter der Leitung von Lars Klingbeil das Ziel, mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen und gleichzeitig die Steuerberatungspraxis zu vereinfachen – für Bürger, Unternehmen und Beratende gleichermaßen.


