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Sammelklage gegen Amazon wegen Preisanpassung bei Prime

Logos von Amazon Prime und Prime Video
Foto: Depositphotos

Key takeaways

Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Amazon wegen unzulässiger Preiserhöhungen bei Prime-Abos 2022. Ziel der Sammelklage ist die Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge an Bestandskunden. Parallel läuft ein weiteres Verfahren zur Werbung bei Prime Video.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die Preiserhöhung für Amazon-Prime-Mitgliedschaften im Jahr 2022 könnte für den Konzern teuer werden. Nachdem zwei deutsche Gerichte die zugrunde liegende Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für rechtswidrig erklärt haben, geht die Verbraucherzentrale NRW nun mit einer Sammelklage gegen Amazon vor. Ziel ist es, überhöhte Mitgliedsbeiträge an Millionen Kunden zurückzuerstatten.

Rückforderungen für Millionen Kunden

Im Fokus steht die Frage, ob Amazon die bestehenden Prime-Verträge 2022 ohne ausdrückliches Einverständnis der Nutzer verteuern durfte. Die Verbraucherschützer kritisieren die einseitige Anpassung laufender Verträge als unzulässige Benachteiligung und stützen sich dabei auf bereits ergangene Urteile. Diese haben die betreffende AGB-Klausel für unwirksam erklärt – und damit der nachträglichen Preiserhöhung die rechtliche Grundlage entzogen.

Die Preisanpassung trat am 15. September 2022 in Kraft. Der monatliche Preis für Prime stieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, bei jährlicher Zahlung von 69 Euro auf 89,90 Euro. Auch das vergünstigte Prime-Student-Abo wurde teurer – von 3,99 Euro auf 4,49 Euro monatlich bzw. von 34 Euro auf 44,90 Euro jährlich. Die Klage betrifft ausschließlich Bestandskunden – Neukundenverträge sind ausgenommen.

Je nach Abonnementdauer können sich die zu viel gezahlten Beiträge auf zweistellige Beträge summieren. Durch die Sammelklage sollen Betroffene nun die Differenz zwischen altem und neuem Preis zurückerhalten. Voraussetzung dafür ist die Eintragung ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Nur registrierte Verbraucher profitieren im Erfolgsfall von Rückzahlungen.

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Parallelverfahren erhöht den Druck

Die Verbraucherzentrale NRW stellt Betroffenen einen „Klage-Check“ zur Verfügung, um die Teilnahmevoraussetzungen zu prüfen. Ein E-Mail-Newsletter informiert über den Fortgang des Verfahrens, mögliche Vergleichsangebote und Gerichtstermine.

Unabhängig davon führt die Verbraucherzentrale Sachsen ein weiteres Verfahren gegen Amazon – diesmal wegen der Einführung von Werbung im Streamingdienst Prime Video. Beide Klagen zeigen den zunehmenden regulatorischen Druck auf große Plattformanbieter. Für Amazon steht dabei nicht nur eine erhebliche Rückzahlungssumme im Raum, sondern auch ein potenzieller Imageschaden.

Sollten die Verbraucherzentralen mit ihren Klagen Erfolg haben, könnte das Auswirkungen auf künftige Preisstrategien bei digitalen Abomodellen haben – und die Rechte von Verbrauchern langfristig stärken.

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