Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat die Bedeutung des Digital Markets Act (DMA) für faire Wettbewerbsbedingungen im Online-Handel betont. Anlass ist die laufende Untersuchung der Europäischen Kommission zur Gestaltung der Google-Suchergebnisseite. Die Kommission prüft, ob der Tech-Konzern gegen das Verbot der Selbstbevorzugung gemäß Artikel 6, Absatz 5 des DMA verstößt. Nach einer vorläufigen Einschätzung sieht sie Hinweise auf eine potenzielle Regelverletzung.
EU-Kommission prüft Googles Marktmacht
Die Untersuchung ist Teil der neuen regulatorischen Maßnahmen der EU, mit denen große Digitalkonzerne stärker in die Pflicht genommen werden sollen. Google steht im Verdacht, eigene Dienste in der Suche zu bevorzugen und damit Wettbewerber zu benachteiligen. Der HDE sieht die vorläufigen Feststellungen der Kommission als wichtigen Schritt, um für Klarheit im Markt zu sorgen.
„Der DMA muss durchgesetzt werden, trotz aller geopolitischen Herausforderungen. Große Tech-Unternehmen dürfen ihre Marktmacht nicht nutzen, um sich selbst Vorteile zu verschaffen. Die EU-Kommission setzt hier ein wichtiges Zeichen“, erklärt Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Eine faire Regulierung sei entscheidend für den Binnenmarkt und für alle Händler, die auf direkte Online-Verkaufskanäle angewiesen seien.
Transparenz für Händler und Verbraucher gefordert
Besonders Direktverkäufer und Preisvergleichsplattformen bräuchten transparente und faire Rahmenbedingungen in den Google-Suchergebnissen. Der HDE warnt jedoch davor, dass der DMA nicht dazu führen dürfe, dass Vergleichsplattformen als zusätzliche Pflichtvermittler eingeführt werden. „Verbraucher müssen weiterhin die Möglichkeit haben, Angebote direkt von Händlern zu finden“, betont Tromp.
Der HDE fordert daher eine konsequente Durchsetzung des DMA, um langfristig gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten. Nur so könne ein fairer digitaler Handel gesichert werden.