Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. März 2025 ein wegweisendes Urteil zum Verbraucherdatenschutz gefällt: Meta hat im App-Center seines sozialen Netzwerks Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstoßen. Die Entscheidung geht auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) aus dem Jahr 2012 zurück. Sie bestätigt nicht nur die Rechtswidrigkeit der damaligen Datenverarbeitung, sondern stärkt auch die generelle Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Verstoß im Spielebereich von Facebook
Konkret ging es um die Praxis von Facebook, im Rahmen seines App-Centers für kostenlose Spiele Daten wie E-Mail-Adressen und weitere Account-Informationen ohne ausreichende Einwilligung an Spieleanbieter weiterzugeben. Die Vorinstanzen hatten bereits festgestellt, dass dieses Vorgehen gegen Datenschutzrecht verstößt. Offen blieb jedoch lange die Frage, ob der vzbv überhaupt zur Klage berechtigt ist.
EuGH ebnet den Weg für Verbandsklagen
Der BGH hatte im Zuge des Verfahrens den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen, der in zwei Urteilen – zuletzt im Juli 2024 – klarstellte: Verbraucherverbände sind auch dann klagebefugt, wenn es um Verstöße gegen Informationspflichten gemäß der DSGVO geht. Mit dem aktuellen Urteil hat der BGH diese Grundsätze auf den Fall angewandt und dem vzbv Recht gegeben.
vzbv sieht Signalwirkung für den digitalen Verbraucherschutz
Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik des vzbv, bewertet das Urteil als bedeutenden Schritt für den Schutz von Nutzerrechten im Internet: „Nun steht fest, dass Meta in seinem Facebook-App-Center Datenschutzrechte missachtet hat. Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz im digitalen Alltag. Anbieter dürfen Datenschutzvorgaben nicht weiter ignorieren.“ Sie betont, dass neben Datenschutzbehörden auch klagefähige Verbraucherverbände unerlässlich seien, um Rechtsdurchsetzung sicherzustellen.
Langwieriges Verfahren mit grundsätzlicher Bedeutung
Der Rechtsstreit zieht sich seit mehr als einem Jahrzehnt und galt lange als Musterfall für die Frage, inwiefern Verbände bei Datenschutzverstößen klageberechtigt sind. Mit dem jetzigen Urteil ist klargestellt, dass der vzbv Verbraucherinteressen auch in solchen Fällen gerichtlich durchsetzen kann. Die Entscheidung dürfte über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung für den Datenschutz in Europa haben.