Seit Juli 2022 sind Unternehmen verpflichtet, für Dauerschuldverhältnisse eine einfache Online-Kündigung anzubieten. Doch viele Anbieter setzen die gesetzlichen Vorgaben weiterhin nicht korrekt um. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs verschärft nun die Anforderungen und stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich.
Gericht untersagt Ablenkung auf Kündigungsseite
Nach der jüngsten Entscheidung dürfen Anbieter auf der Bestätigungsseite einer Kündigung ausschließlich die dafür notwendigen Angaben abfragen. Zusätzliche Angebote, etwa zur Vertragsverlängerung oder Pausierung, sind unzulässig. Wird gegen diese Vorgabe verstoßen, gilt die Kündigungsfunktion als fehlerhaft – mit weitreichenden Folgen für Unternehmen.
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Viele Webseiten weiterhin nicht konform
Untersuchungen der Verbraucherzentrale zeigen, dass zahlreiche Anbieter die gesetzlichen Anforderungen auch Jahre nach Einführung des Kündigungsbuttons nicht erfüllen. Häufig fehlt die Funktion komplett, ist schwer auffindbar oder führt nicht korrekt durch den Kündigungsprozess. Für Verbraucher bedeutet dies weiterhin erhebliche Hürden bei der Vertragsbeendigung.
Typische Fehler bei der Umsetzung
Zu den häufigsten Problemen zählen versteckte oder nicht vorhandene Kündigungsbuttons, unklare Beschriftungen sowie fehlerhafte Weiterleitungen. In einigen Fällen gelangen Nutzer nach dem Klick nicht zur vorgesehenen Bestätigungsseite oder können dort nicht alle erforderlichen Angaben machen. Auch unpräzise Formulierungen auf Bestätigungsbuttons entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Verbraucher können sofort kündigen
Werden die Anforderungen nicht eingehalten, profitieren Verbraucher von einem wichtigen Recht: Sie können ihren Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen beenden. Diese Regelung gilt auch für ältere Verträge, die vor Einführung der gesetzlichen Pflicht abgeschlossen wurden.
So muss der Kündigungsprozess aussehen
Ein rechtskonformer Kündigungsprozess umfasst mehrere klar definierte Schritte. Der Kündigungsbutton muss jederzeit sichtbar und ohne Anmeldung zugänglich sein. Nach dem Klick folgt eine Eingabemaske mit allen relevanten Vertragsdaten sowie eine eindeutig beschriftete Bestätigungsschaltfläche. Abschließend muss der Anbieter umgehend eine elektronische Kündigungsbestätigung versenden.






