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Zoll deckt hunderte Verstöße bei Paketdienstleistern auf

Zollbeamtin bei einer Prüfung
Foto: Zoll.de

Key takeaways

Der Zoll hat bei bundesweiten Kontrollen in der Paketbranche zahlreiche Verstöße gegen Mindestlohn-, Sozialversicherungs- und Aufenthaltsvorschriften festgestellt. Mehr als hunderte Verfahren gegen Unternehmen und Beschäftigte wurden eingeleitet.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Der Zoll hat bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zahlreiche Verstöße gegen Arbeits- und Sozialvorschriften festgestellt. Im Rahmen der Kontrolle überprüften rund 2.900 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) am 6. Mai 2026 bundesweit Unternehmen und Beschäftigte der Paketlogistik.

Wie die Behörde nun im Ergebnisbericht mitteilt, wurden insgesamt mehr als 50 Strafverfahren sowie rund 330 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Darüber hinaus ergaben sich in mehr als 1.700 Fällen Hinweise auf mögliche weitere Verstöße, die nun vertieft geprüft werden.

Mehr als 7.000 Beschäftigte kontrolliert

Im Mittelpunkt der verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion standen sämtliche Tätigkeiten der Paketbranche – von Transport und Umschlag bis hin zur Zustellung von Sendungen.

Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten mehr als 7.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und überprüften zusätzlich über 500 Geschäftsunterlagen von Unternehmen.

Besonders häufig ging es dabei um mögliche Verstöße gegen Mindestlohnregelungen, Sozialversicherungspflichten und aufenthaltsrechtliche Vorgaben.

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Zahlreiche Hinweise auf Mindestlohn- und Sozialverstöße

In mehr als 530 Fällen ergaben sich Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Mindestlohnvorschriften. Weitere 425 Fälle betreffen den Verdacht auf Vorenthalten oder Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen.

Zusätzlich stellte der Zoll rund 140 Verstöße gegen die Ausweismitführungspflicht sowie etwa 90 Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebene Sofortmeldung von Beschäftigten fest.

In 32 Fällen trafen die Kontrolleure auf Arbeitnehmer ohne gültigen Aufenthaltstitel. Parallel dazu wurden gegen Arbeitgeber Verfahren wegen unerlaubter Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte eingeleitet.

Paketbranche bleibt Schwerpunkt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Die Kurier-, Express- und Paketbranche gilt seit Jahren als besonders anfällig für Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit und Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorgaben.

Nach Angaben des Zolls dienen die regelmäßigen Schwerpunktprüfungen dazu, faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern und Sozialabgaben sowie Staatseinnahmen zu schützen.

Gerade im Logistik- und Transportgewerbe gelten verschärfte Dokumentations- und Meldepflichten. Beschäftigte müssen Ausweisdokumente mitführen, während Arbeitgeber neue Mitarbeiter unmittelbar bei Arbeitsaufnahme zur Sozialversicherung anmelden müssen.

Weitere Ermittlungen laufen

Die aktuellen Kontrollergebnisse stellen zunächst nur eine Zwischenbilanz dar. In vielen Fällen müssen die erhobenen Daten nun weiter ausgewertet und mit Geschäftsunterlagen abgeglichen werden.

Der Zoll kündigte an, den Hinweisen konsequent nachzugehen und bei bestätigten Verstößen weitere Straf- und Bußgeldverfahren einzuleiten.

Mit den regelmäßigen Schwerpunktkontrollen will die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach eigenen Angaben die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung weiter senken und zugleich die Einhaltung gesetzlicher Standards im Wettbewerb stärken.

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