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EU-Entgelttransparenz: Unternehmen müssen sich auf neue Pflichten einstellen

Symbolik zur Gleichheit von Mann und Frau
Foto: Pexels

Key takeaways

Neue EU-Vorgaben zur Entgelttransparenz erhöhen den Druck auf Unternehmen deutlich. Auch ohne deutsches Umsetzungsgesetz sollten Arbeitgeber frühzeitig ihre Vergütungssysteme prüfen, um künftige Auskunfts-, Berichts- und Gleichbehandlungspflichten rechtzeitig erfüllen zu können.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt umfassende Änderungen für Arbeitgeber mit sich – auch wenn die nationale Umsetzung in Deutschland noch aussteht. Ziel ist es, die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit konsequent durchzusetzen.

Nach aktuellen Plänen sollen die neuen Berichtspflichten und Auskunftsansprüche erstmals ab Juni 2028 gelten, während das Gesetz Anfang 2027 in Kraft treten könnte. Unternehmen sind deshalb gut beraten, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, wie unter anderem die IHK warnt.

Klare Entgeltstrukturen als Grundlage

Kern der Richtlinie sind transparente und geschlechtsneutrale Vergütungssysteme. Arbeitgeber müssen nachvollziehbare Kriterien definieren, anhand derer Tätigkeiten bewertet und Gehälter festgelegt werden. Entscheidend ist dabei die Vergleichbarkeit von Positionen – auch über einzelne Betriebe hinaus. Kriterien wie Verantwortung, Qualifikation oder Arbeitsbedingungen dürfen keine geschlechtsspezifischen Verzerrungen enthalten.

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Mehr Transparenz im Bewerbungsprozess

Bereits vor der Einstellung gelten neue Informationspflichten. Unternehmen müssen Bewerbenden das Einstiegsgehalt oder entsprechende Gehaltsspannen offenlegen. Fragen nach bisherigen Gehältern sind künftig unzulässig. Zudem müssen Stellenanzeigen geschlechtsneutral formuliert sein, während Gehaltsabweichungen nur noch sachlich begründet werden dürfen.

Erweiterte Auskunfts- und Berichtspflichten

Während des Arbeitsverhältnisses erhalten Beschäftigte umfassende Informationsrechte. Sie können Auskunft über ihr eigenes Gehalt sowie über durchschnittliche Vergütungen vergleichbarer Tätigkeiten verlangen. Zusätzlich entstehen Berichtspflichten für größere Unternehmen, die geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede offenlegen müssen. Bei nicht erklärbaren Differenzen drohen verpflichtende Überprüfungen gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen.

Handelsverband begrüßt die Verschiebung

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die Verschiebung der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Aus Sicht des Verbandes ist die Entscheidung der Bundesregierung angesichts der angespannten Wirtschaftslage ein wichtiges Signal zur Entlastung der Unternehmen. HDE-Geschäftsführer Steven Haarke kritisiert die Richtlinie als übermäßige bürokratische Belastung ohne erkennbaren Mehrwert und fordert stattdessen eine grundlegende Überarbeitung auf europäischer Ebene. Grundsätzlich unterstützt der HDE das Ziel der Entgeltgleichheit, sieht jedoch zusätzliche Berichtspflichten nicht als geeigneten Weg dorthin.

Rechtliche Risiken und politische Debatte

Verstöße können zu Schadensersatzansprüchen, Bußgeldern und Beweislastumkehr führen. Trotz fehlender nationaler Umsetzung kann die Richtlinie bereits Einfluss auf gerichtliche Entscheidungen haben. Gleichzeitig wird die politische Umsetzung kontrovers diskutiert: Wirtschaftsvertreter warnen vor wachsender Bürokratie, während die Politik eine möglichst praxisnahe Umsetzung anstrebt.

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