Das Europäische Parlament hat seine Position zum stockenden EU-US-Handelsabkommen konkretisiert und stellt klare Bedingungen für geplante Zollsenkungen auf US-Produkte. Im Fokus stehen Schutzmechanismen, die sicherstellen sollen, dass die USA ihre Verpflichtungen vollständig einhalten.
Zollsenkungen nur unter Auflagen
Die Abgeordneten unterstützen grundsätzlich die Abschaffung vieler Zölle auf US-Industriegüter sowie erleichterten Marktzugang für Agrar- und Fischereiprodukte. Voraussetzung ist jedoch eine Einigung mit den Mitgliedstaaten und die Einhaltung der vereinbarten Regeln durch die USA.
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Aussetzungsklausel als Sicherheitsnetz
Eine zentrale Neuerung ist die Aussetzungsklausel. Sie ermöglicht es der EU, Zollvergünstigungen auszusetzen, falls die USA zusätzliche Zölle einführen oder gegen Abmachungen verstoßen. Dies gilt auch bei wirtschaftlichem Druck oder Diskriminierung europäischer Unternehmen.
Sunrise- und Sunset-Klauseln eingeführt
Mit der sogenannten Sunrise-Klausel sollen Zollvorteile erst dann greifen, wenn die USA ihre Verpflichtungen erfüllen. Besonders im Stahl- und Aluminiumsektor sind konkrete Bedingungen vorgesehen.
Zusätzlich beschlossen die Abgeordneten eine Sunset-Klausel: Die Regelungen sollen automatisch am 31. März 2028 auslaufen, sofern keine Verlängerung nach erneuter Prüfung beschlossen wird.
Schutz der europäischen Industrie
Ein weiterer Mechanismus sieht vor, dass die EU-Kommission eingreifen kann, wenn steigende Importe aus den USA die heimische Industrie gefährden. Bereits ein deutlicher Anstieg bestimmter Produktgruppen könnte Maßnahmen auslösen.
Klare Position für kommende Verhandlungen
Berichterstatter Bernd Lange betonte in der Pressemitteilung, dass das Parlament nur einem Abkommen zustimmen werde, wenn verbindliche Schutzmaßnahmen enthalten sind. Die Einhaltung der Regeln durch die USA sei entscheidend für das Inkrafttreten der Vereinbarung.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Die Vorschläge wurden mit deutlicher Mehrheit angenommen. Nun beginnen Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten über die endgültige Ausgestaltung der Regelungen.


