Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen Snapchat eingeleitet. Im Mittelpunkt steht laut EU-Kommission der Verdacht, dass die Plattform gegen zentrale Vorgaben des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) verstößt und Kinder sowie Jugendliche nicht ausreichend schützt.
Zweifel an wirksamer Alterskontrolle
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Altersverifikation. Nach Ansicht der Kommission verlässt sich Snapchat zu stark auf Selbstauskünfte der Nutzer. Dieses Verfahren gilt als unzureichend, da es weder den Zugang für unter 13-Jährige zuverlässig verhindert noch eine altersgerechte Nutzung für Minderjährige sicherstellt.
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Risiken durch Kontakt mit schädlichen Nutzern
Die Behörden sehen zudem Defizite beim Schutz vor schädlichen Kontakten. Minderjährige könnten leichter von Erwachsenen kontaktiert werden, die ihr Alter falsch angeben. Dadurch steigt das Risiko für Grooming sowie die Rekrutierung für kriminelle Aktivitäten.
Schwächen bei Datenschutz und Standardeinstellungen
Auch die voreingestellten Kontoeinstellungen stehen in der Kritik. Jugendliche Nutzer würden nicht ausreichend geschützt, da Funktionen wie Nutzerempfehlungen und Benachrichtigungen standardmäßig aktiviert sind. Zudem fehle es an klaren Informationen zur Anpassung von Sicherheits- und Privatsphäre-Einstellungen.
Verbreitung problematischer Inhalte
Ein weiterer Untersuchungsbereich betrifft die mögliche Verbreitung von Inhalten zu illegalen oder altersbeschränkten Produkten. Die Kommission vermutet, dass bestehende Moderationsmechanismen nicht ausreichen, um entsprechende Inhalte – etwa zu Drogen oder Vapes – wirksam einzudämmen.
Mängel bei Meldesystemen
Auch die Meldefunktionen für illegale Inhalte könnten unzureichend gestaltet sein. Hinweise auf sogenannte „Dark Patterns“ deuten darauf hin, dass Nutzer bei der Meldung von Verstößen möglicherweise behindert werden. Zudem fehle es an Transparenz über Beschwerdemöglichkeiten.
Weitere Schritte der Untersuchung
Die Kommission wird nun zusätzliche Informationen einholen und kann bei Bedarf Maßnahmen wie einstweilige Anordnungen oder Sanktionen ergreifen. Auch Verpflichtungszusagen des Unternehmens sind möglich.
Hintergrund zum Verfahren
Die Untersuchung baut auf früheren Analysen und Berichten sowie auf Informationen nationaler Behörden auf. Grundlage ist das Gesetz über digitale Dienste, das Online-Plattformen verpflichtet, ein hohes Maß an Sicherheit, Datenschutz und Schutz für Minderjährige zu gewährleisten.


