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Ab morgen gilt: Keine 150-Zollfreigrenze mehr in der EU

Zoll-Symbol und Euro-Münzen und Geldscheine
Foto: Adobe Stock

Key takeaways

Ab dem 1. Juli werden Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern für Verbraucher spürbar teurer. Mit dem Wegfall der bisherigen Zollfreigrenze fällt für viele Sendungen erstmals eine pauschale Zollabgabe an. Die Reform soll faire Wettbewerbsbedingungen schaffen, erhöht jedoch die Importkosten für Millionen Onlinekäufer.

Lesezeit ca. 3 Minuten

Der Einkauf bei asiatischen Online-Marktplätzen und anderen Händlern außerhalb der Europäischen Union wird für deutsche und europäische Konsumenten ab dem 1. Juli 2026 spürbar teurer. Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung 2026/382 endet die bislang geltende Zollbefreiung für Warensendungen mit einem Gesamtwert von bis zu 150 Euro. Künftig wird für nahezu jede entsprechende Einfuhr eine pauschale Zollabgabe fällig.

Neue Abgaben für Millionen Pakete

Die Neuregelung betrifft Millionen Pakete, die jährlich aus Drittstaaten wie China, den USA oder Großbritannien an Verbraucher innerhalb der EU verschickt werden. Bislang waren diese Sendungen zwar bereits grundsätzlich einfuhrumsatzsteuerpflichtig, von Zöllen jedoch befreit. Diese Ausnahme entfällt nun vollständig.

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Drei Euro pro Warenkategorie statt Freigrenze

Kern der Reform ist ein Pauschalzoll in Höhe von drei Euro je Warenkategorie – zollrechtlich je Position der Zollanmeldung. Maßgeblich ist dabei nicht die Anzahl identischer Artikel, sondern deren tarifliche Einordnung.

Das führt zu teilweise überraschenden Ergebnissen: Enthält ein Paket zehn Paar Socken, fällt lediglich einmal die Drei-Euro-Abgabe an. Werden dagegen Socken, ein Stofftier und ein Ladekabel gemeinsam bestellt, entstehen bereits drei unterschiedliche Warenkategorien – und damit insgesamt neun Euro Zoll.

Übersteigt eine Sendung den Warenwert von 150 Euro oder greifen die Voraussetzungen für die Pauschalregelung nicht, gelten weiterhin die regulären tariflichen Zollsätze.

Bemerkenswert ist zudem eine Übergangsregelung: Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Bestellung, sondern der Import. Selbst Bestellungen, die vor dem 1. Juli aufgegeben wurden, unterliegen der neuen Abgabe, sofern die Einfuhr erst nach dem Stichtag erfolgt.

Einfuhrumsatzsteuer bleibt zusätzlich bestehen

Die neue Zollabgabe ersetzt nicht die bereits bestehende Einfuhrumsatzsteuer. Verbraucher müssen daher – wie bisher – zusätzlich 19 beziehungsweise bei bestimmten Waren sieben Prozent Einfuhrumsatzsteuer entrichten.

In der Praxis ändert sich für viele Käufer allerdings wenig. In den meisten Fällen übernehmen Post- und Kurierdienstleister weiterhin die komplette Zollabwicklung und treten gegenüber den Behörden zunächst in Vorleistung. Alternativ kann der Onlinehändler die Abgaben bereits beim Verkauf übernehmen, sofern er das Import-One-Stop-Shop-Verfahren (IOSS) nutzt und entsprechend in der EU registriert ist.

Für Verbraucher wird es daher ab sofort wichtig, bereits im Bestellprozess darauf zu achten, ob Zoll und Einfuhrabgaben im Kaufpreis enthalten sind oder später zusätzlich erhoben werden.

EU will Wettbewerbsverzerrungen beseitigen

Mit der Abschaffung der Freigrenze verfolgt die Europäische Union vor allem wirtschaftspolitische Ziele. Nach Ansicht der EU-Kommission verschaffte die bisherige Regelung insbesondere außereuropäischen Onlinehändlern erhebliche Wettbewerbsvorteile gegenüber Unternehmen innerhalb des Binnenmarktes.

Vor allem Billigplattformen aus Asien konnten Kleinsendungen bislang zollfrei in die EU liefern. Europäische Händler kritisierten seit Jahren, dass dadurch Preisvorteile entstanden seien, die den Wettbewerb verzerrten.

Mit der Reform sollen deshalb nicht nur gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Gleichzeitig sollen Online-Marktplätze und Importeure stärker in die Verantwortung genommen werden, indem sie die Einfuhrabgaben möglichst bereits beim Verkauf abführen.

Weitere Gebühren ab November geplant

Die jetzt eingeführte Drei-Euro-Abgabe wird allerdings nicht die letzte Änderung im Rahmen der geplanten Zollreform bleiben. Bereits für November 2026 plant die Europäische Union zusätzlich die Einführung einer separaten Bearbeitungsgebühr („Handling Fee“) für bestimmte Sendungen. Diese soll unabhängig vom neuen Pauschalzoll erhoben werden und den administrativen Aufwand der Zollabwicklung abdecken.

Damit steigen die Importkosten für zahlreiche Direktbestellungen aus Drittstaaten perspektivisch weiter an.

Unternehmen müssen Prozesse anpassen

Während Verbraucher von den organisatorischen Änderungen vergleichsweise wenig bemerken werden, stehen Logistikunternehmen, Paketdienstleister und Onlinehändler vor erheblichen technischen und administrativen Anpassungen.

Die deutsche Zollverwaltung informiert, dass die neue Pauschalverzollung in ihre ATLAS-Systeme integriert sei. Unternehmen benötigen künftig einen Zahlungsaufschub für die Abwicklung der Pauschalzölle und müssen teilweise zusätzliche Sicherheiten hinterlegen. Insbesondere Betreiber des IOSS-Verfahrens sowie deren indirekte Vertreter müssen ihre Sicherheitsleistungen anpassen.

Die Generalzolldirektion räumte allerdings zuletzt ein, dass die kurzfristigen Änderungen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellen. Gemeinsam mit der EU-Kommission werde derzeit geprüft, ob Erleichterungen bei den Sicherheitsleistungen für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte möglich sind.

Größere Transparenz – aber höhere Importkosten

Mit dem Wegfall der Zollfreigrenze schließt die EU eine seit Jahren diskutierte Regelungslücke im Onlinehandel. Für Verbraucher bedeutet dies vor allem höhere Kosten bei Bestellungen außerhalb der Europäischen Union. Gleichzeitig sollen europäische Händler künftig unter faireren Wettbewerbsbedingungen agieren können.

Ob die neue Regelung tatsächlich zu einer Verlagerung von Bestellungen hin zu europäischen Anbietern führt oder lediglich die Preise im internationalen Onlinehandel erhöht, dürfte sich erst in den kommenden Monaten zeigen.

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