Ein schwedisches Gericht hat Google zu einer milliardenschweren Schadenersatzzahlung verurteilt und damit ein deutliches Signal im europäischen Wettbewerbsrecht gesetzt. Das Preisvergleichsportal PriceRunner erhält rund 1,3 Milliarden Euro, nachdem der Technologiekonzern seine Marktmacht über Jahre hinweg unzulässig ausgenutzt haben soll.
Gericht bestätigt Wettbewerbsverzerrung
Im Zentrum des Verfahrens stand die Bevorzugung von Googles eigenem Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen. Nach Auffassung des Gerichts führte diese Praxis dazu, dass konkurrierende Anbieter erheblich an Sichtbarkeit verloren und damit auch wirtschaftliche Einbußen hinnehmen mussten.
Die Entscheidung knüpft an ein früheres Verfahren der Europäischen Kommission an, die bereits 2017 eine milliardenschwere Kartellstrafe gegen Google verhängt hatte. Das damalige Urteil bildet nun die Grundlage für weitere Schadenersatzforderungen in Europa.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Wirtschaftlicher Schaden über Jahre hinweg
Obwohl PriceRunner ursprünglich eine deutlich höhere Entschädigung gefordert hatte, erkannte das Gericht einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden an. Besonders relevant ist dabei, dass der Zeitraum der Wettbewerbsverstöße bis Ende 2023 berücksichtigt wurde.
Damit widerspricht das Gericht der Argumentation Googles, wonach nachträgliche Anpassungen des Shopping-Dienstes das wettbewerbswidrige Verhalten beendet hätten. Stattdessen sieht das Gericht weiterhin negative Auswirkungen auf den Wettbewerb.
Bedeutung für Klarna und den Markt
Für Klarna, das PriceRunner vor wenigen Jahren übernommen hat, besitzt das Urteil große strategische Bedeutung. Der Preisvergleichsdienst ist ein zentraler Bestandteil der Commerce-Strategie des Unternehmens.
Die tatsächlichen finanziellen Effekte könnten jedoch geringer ausfallen, da Teile der Entschädigung an frühere Eigentümer und Finanzierer fließen sowie steuerliche Aspekte berücksichtigt werden müssen.
Signalwirkung für den Digitalsektor
Google kündigte laut Reuters an, das Urteil zu prüfen und rechtliche Schritte einzuleiten. Branchenbeobachter rechnen mit einem langwierigen Berufungsverfahren.
Unabhängig davon gilt die Entscheidung als wegweisend. Sie könnte weitere Unternehmen ermutigen, Schadenersatzansprüche gegen große Technologiekonzerne geltend zu machen und stärkt die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts im digitalen Marktumfeld.


