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EU führt 3-Euro-Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026 ein

Zoll-Symbol und Euro-Münzen und Geldscheine
Foto: Adobe Stock

Key takeaways

Ab Juli 2026 führt die EU eine Paketabgabe von drei Euro auf Warensendungen unter 150 Euro ein. Ziel ist der Schutz des Einzelhandels vor unfairer Konkurrenz aus Drittstaaten. Der HDE begrüßt den Schritt, fordert aber weitere Maßnahmen sowie einheitliche Zollstandards.

Lesezeit ca. 3 Minuten

Ab Juli 2026 erhebt die Europäische Union eine pauschale Paketabgabe von drei Euro auf Importe im Wert von unter 150 Euro, die direkt aus Drittländern an europäische Verbraucher versendet werden. Dies teilte die EU-Kommission heute mit. Diese Maßnahme zielt auf die massive Zunahme von Billigimporten über Online-Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress ab und soll die Wettbewerbsbedingungen für europäische Einzelhändler verbessern. Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt den Schritt ausdrücklich – sieht aber weiteren Handlungsbedarf.

Übergangsregelung bis zur großen Zollreform

Die Abgabe, die dann natürlich auch Pakete aus den USA oder Bestellungen über Amazon Haul betreffen wird, ist Teil einer befristeten Maßnahme, mit der die EU eine Regelungslücke bis zur geplanten Zollreform im Jahr 2028 schließen will. Derzeit sind Sendungen unter 150 Euro zollfrei – eine Ausnahme, die von internationalen Onlinehändlern systematisch genutzt wird, um sich gegenüber europäischen Unternehmen einen Preisvorteil zu verschaffen. Bereits im Mai 2023 schlug die Kommission die Streichung dieser Freigrenze vor, ursprünglich geplant für 2028. Auf Drängen des Rates und durch den Druck mehrerer Verbände wurde die Umsetzung nun auf Mitte 2026 vorgezogen.

Die neue Paketabgabe stellt laut EU-Kommission einen wichtigen Schritt dar, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Während europäische Händler bei Einfuhr, Umsatzsteuer und Produktsicherheit strengen Regelungen unterliegen, konnten Anbieter aus Drittstaaten diese Vorgaben vielfach umgehen. Dies habe laut Kommission zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen geführt.

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HDE: „Europa sendet ein starkes Signal in die Welt“

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bezeichnet die Entscheidung als wichtigen Meilenstein. „Mit der neuen Paketabgabe für Billigimporte setzt Europa ein klares Zeichen für einen fairen Wettbewerb im Online-Handel, wie es der HDE seit Jahren fordert“, erklärt HDE-Präsident Alexander von Preen. Die gemeinsame, europäische Maßnahme zeige Drittstaatenhändlern, dass Regelverstöße in der gesamten EU nicht länger hingenommen würden. Plattformen wie Temu und Shein verstießen regelmäßig gegen europäische Verbraucherschutz-, Umwelt- und Sicherheitsstandards – dem müsse Einhalt geboten werden.

Gleichzeitig warnt der HDE vor unerwünschten Nebenwirkungen: Die Paketabgabe dürfe ausschließlich für direkt an Verbraucher versendete Ware gelten. Ansonsten könnte sie auch europäische Handelsunternehmen treffen, die Waren aus dem Ausland importieren, was zu neuen Wettbewerbsnachteilen führen würde.

Ein weiteres Problem sieht der Verband in der praktischen Umsetzung: Die Zollbehörden in den EU-Mitgliedstaaten arbeiten nach unterschiedlichen Standards und mit unterschiedlicher Effizienz. Der HDE fordert deshalb einheitliche Vorgaben, eine engere Zusammenarbeit und eine gemeinsame IT-Infrastruktur für die Bearbeitung des wachsenden Paketaufkommens.

Paketabgabe nur der erste Schritt

Langfristig plant die EU, eine digitale Zolldatenplattform einzuführen, die alle relevanten Daten zum grenzüberschreitenden Warenverkehr erfassen und den Zollbehörden zur Verfügung stellen soll. Die vollständige Integration dieser Plattform ist für 2028 vorgesehen. Die jetzt beschlossene Paketabgabe gilt bis dahin als Übergangslösung.

Der HDE drängt unterdessen auf weitere Schritte: Neben der zeitnahen Abschaffung der Zollfreigrenze sei auch die verpflichtende Vorab-Registrierung von Drittland-Sendungen im sogenannten Import-One-Stop-Shop (IOSS) notwendig. „Die neue Paketabgabe ist ein Bekenntnis Europas zu einem fairen Wettbewerb. Sie kann aber nur der Anfang sein“, so von Preen. Es gelte, Anbieter wie Temu und Shein auch für die Nichteinhaltung europäischer Regeln zur Verantwortung zu ziehen.

Die Maßnahme ist zudem unabhängig von einer weiteren geplanten Bearbeitungsgebühr, die ebenfalls ab 2026 in Kraft treten könnte. Diese soll den EU-Zollbehörden helfen, die Kosten für die Kontrolle des stetig wachsenden E-Commerce-Paketstroms zu decken.

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