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KI-Verordnung: Handelsverband fordert praxisnahe Umsetzung

AI-Taste auf einem PC-Keyboard
Foto: Bolivia Inteligente / Unsplash

Key takeaways

Der HDE begrüßt die geplante Umsetzung der KI-Verordnung, fordert jedoch eine praxisnahe Ausgestaltung für kleine und mittlere Handelsunternehmen. Kritisch sieht der Verband offene Fragen zum Datenschutz und zur Förderpraxis. Die Bundesnetzagentur soll künftig zentrale Marktaufsicht übernehmen, während KI-Anwendungen nach Risikostufen reguliert werden.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht im Referentenentwurf zur Umsetzung der europäischen KI-Verordnung positive Ansätze, mahnt jedoch eine praxistaugliche Ausgestaltung an. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dürften nicht durch zusätzliche Bürokratie belastet werden. Stattdessen brauche es unkomplizierte Zugänge zu Beratung und Innovationsförderung, um das Potenzial Künstlicher Intelligenz im Handel voll zu nutzen.

KI als Wettbewerbsfaktor – Zugang für KMU entscheidend

„Künstliche Intelligenz ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Jetzt kommt es darauf an, die politischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der Handel davon auch profitiert“, betont Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Die Einführung von Service-Desks der Bundesnetzagentur sowie geplante KI-Reallabore bewertet der HDE grundsätzlich positiv. Entscheidend sei jedoch, dass deren Angebote leicht zugänglich und praxisnah gestaltet sind.

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Vermeidung von Doppelstrukturen – Bundesnetzagentur übernimmt zentrale Rolle

Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Bundesnetzagentur künftig als zentrale Marktüberwachungsbehörde fungiert. In bereits regulierten Sektoren – etwa bei Medizinprodukten oder Finanzdienstleistungen – bleiben die bestehenden Aufsichtsstellen zuständig. Laut Tromp könne dies Doppelstrukturen verhindern und gleichzeitig den Unternehmen eine klare Orientierung bieten.

Risikobasierter Ansatz: Vier Stufen für KI-Systeme

Die KI-Verordnung unterscheidet vier Risikostufen: Inakzeptabel, Hoch, Begrenzt und Minimal. Systeme mit inakzeptablem Risiko – wie etwa Social Scoring oder Echtzeit-Überwachung – sind in der EU seit Februar 2025 verboten. Hochrisiko-Systeme unterliegen strengen Vorschriften und müssen eine Konformitätsbewertung durchlaufen. Dazu zählen etwa KI-Anwendungen in der Gesundheitsversorgung oder bei Kreditentscheidungen.

Anwendungen mit begrenztem Risiko, wie Chatbots oder Empfehlungsalgorithmen, unterliegen Transparenzpflichten. Minimale Risiken bestehen beispielsweise bei Spam-Filtern – hier sind keine besonderen Verpflichtungen vorgesehen.

Datenschutz und Innovationsförderung als offene Fragen

Trotz vieler Ansätze bleiben laut HDE noch zentrale Fragen offen – vor allem beim Datenschutz. Ein Flickenteppich durch uneinheitliche Auslegungen in den Bundesländern müsse verhindert werden. Auch bei der konkreten Ausgestaltung der Innovationsförderung besteht laut Verband noch Klärungsbedarf. Ziel müsse sein, dass KI-Anwendungen auch im Mittelstand fest verankert werden und der Handel flächendeckend vom technologischen Fortschritt profitiert.

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