Der Einzelhandel baut seine Rolle beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge weiter aus. Immer mehr Handelsstandorte bieten Lademöglichkeiten an, gleichzeitig wächst die Bedeutung leistungsstarker Schnellladesysteme. Eine bevorstehende Gesetzesänderung verschafft den Unternehmen dabei zusätzlichen Handlungsspielraum.
Mehr Flexibilität durch neue Regulierung
Mit der geplanten Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) soll die bisherige Pflicht zur rein quantitativen Installation von Ladepunkten gelockert werden. Händler können künftig stärker auf leistungsfähigere Ladeangebote setzen, statt eine bestimmte Anzahl an Ladepunkten vorhalten zu müssen.
Der Vorteil liegt in der Effizienz: Schnell- und Ultraschnelllader ermöglichen es, in kürzerer Zeit mehr Fahrzeuge zu versorgen und so die vorhandene Infrastruktur besser auszulasten.
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Ladeangebote nahezu flächendeckend
Bereits heute gehört Ladeinfrastruktur für viele Händler zum Standard. Rund 89 Prozent der Unternehmen bieten laut einer EHI-Studie ihren Kunden entsprechende Möglichkeiten an, weitere sieben Prozent planen den Einstieg. Nur ein kleiner Teil sieht derzeit keinen Bedarf, häufig aufgrund fehlender Parkflächen oder spezifischer Standortbedingungen.
Unterschiedliche Ladekonzepte je nach Standort
Die Wahl der Ladeleistung hängt stark von der Aufenthaltsdauer der Kunden ab. Während bei kurzen Einkaufszeiten vor allem Schnelllader eingesetzt werden, bleiben Normallader an Standorten mit längeren Verweildauern – etwa in Einkaufszentren – weiterhin relevant.
Insgesamt dominieren jedoch zunehmend Schnellladesysteme mit Gleichstromtechnologie. Besonders stark wächst der Anteil sogenannter High Power Charger mit Leistungen über 150 kW.
Kooperationen mit spezialisierten Betreibern
Der Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur ist kostenintensiv und technisch anspruchsvoll. Daher setzen viele Händler auf externe Partner, sogenannte Charge Point Operator. Diese übernehmen Planung, Installation und Betrieb der Anlagen.
Bei diesen extern betriebenen Ladepunkten ist der Anteil an leistungsstarken Schnellladern deutlich höher als bei Eigenlösungen des Handels. Während rund zwei Drittel der von spezialisierten Betreibern bereitgestellten Ladepunkte zu den High Power Chargern zählen, liegt der Anteil bei handelsintern betriebenen Anlagen deutlich darunter.
Ladeinfrastruktur als Wettbewerbsvorteil
Die Integration von Ladeangeboten entwickelt sich zunehmend zu einem strategischen Faktor im Wettbewerb. Neben der Unterstützung der Mobilitätswende können Händler zusätzliche Kundenfrequenz generieren und ihre Standorte attraktiver machen.
Mit der neuen gesetzlichen Flexibilität dürfte sich dieser Trend weiter verstärken, da Investitionen gezielter in leistungsstarke und wirtschaftlich effizientere Lösungen gelenkt werden können.


