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Deichmann verklagt Behörde: Streit um Entsorgungskosten für Schuhkartons

Frontansicht eines DEICHMANN Flagship Store
Foto: DEICHMANN

Key takeaways

Deichmann klagt gegen die Pflicht zur Zahlung von Lizenzgebühren für Schuhkartons. Obwohl viele Kartons gar nicht beim Kunden landen, verlangt die zuständige Behörde Beiträge zum Dualen System. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen muss nun klären, ob diese Doppelbelastung für Händler rechtens ist.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Der Schuhhändler Deichmann zieht vor Gericht – und zwar wegen Kartons. Konkret geht es um die Frage, ob das Unternehmen verpflichtet ist, für die Entsorgung von Verpackungsmaterial zu zahlen, das in vielen Fällen gar nicht bei den Kunden landet. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt aktuell über die Klage gegen eine Überwachungsbehörde.

Kunden nehmen selten Kartons mit

Jährlich verkauft Deichmann rund 90 Millionen Paar Schuhe in Deutschland. Nach Angaben des Unternehmens nehmen Kunden die Schuhkartons in den Filialen meist gar nicht mit. Der Verpackungsmüll verbleibt somit im Laden und wird dort von Deichmann selbst entsorgt – mit eigenen Recyclingwegen. Dennoch muss das Unternehmen für eben diese Verpackungen Lizenzgebühren an das sogenannte Duale System entrichten. Dieses organisiert die Abholung, Sortierung und Wiederverwertung von Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher in der Mülltonne landen.

Für Deichmann ist das eine unnötige Doppelbelastung: Einerseits übernimmt das Unternehmen selbst die Entsorgung der Kartons, andererseits zahlt es an einen externen Mülldienstleister, obwohl dieser den eigenen Verpackungsmüll gar nicht verarbeitet. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in Osnabrück, die als Kontrollinstanz für diese Lizenzierungspflicht zuständig ist, sieht das anders.

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Behörde verweist auf Onlinehandel

Wie das Handelsblatt berichtet, argumentiert die ZSVR, dass ein erheblicher Teil der Schuhkartons – etwa über den Onlinehandel – direkt bei privaten Haushalten ankomme und dort in der Blauen Tonne lande. Sie stützt sich dabei auf Daten der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung, die belegen sollen, dass die Kartons „überwiegend“ beim Endverbraucher anfallen. Aus Sicht der Behörde ist die Beteiligung am Dualen System daher gerechtfertigt.

Nicht nur Deichmann, sondern auch andere Händler aus der Branche fordern Änderungen. Axel Augustin vom Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels (BTE) spricht von einer klaren Überlastung der Händler: Diese zahlten doppelt für Müll, der de facto nur einmal anfalle – mit finanziellen Folgen auch für die Verbraucher. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten sei das ein unhaltbarer Zustand, so Augustin.

Ein Urteil im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Az. 9 K 539/22) könnte noch am selben Tag gefällt werden. Für die gesamte Branche ist die Entscheidung richtungsweisend – auch mit Blick auf mögliche Entlastungen für Endkunden.

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