Ein geplanter Sneaker-Release sorgt in den USA für juristischen Streit: Die Convenience-Store-Kette 7-Eleven hat Klage gegen Nike eingereicht. Hintergrund ist ein neues Modell des Air Max 95, dessen Farbgestaltung nach Ansicht des Unternehmens markenrechtlich geschützte Designelemente kopiert.
Streit um charakteristische Farbgestaltung
Wie die Nachrichten Agentur Reuters berichtet, steht im Zentrum der Klage die Kombination aus orangefarbenen, grünen und roten Streifen, die seit Jahrzehnten als visuelles Erkennungsmerkmal von 7-Eleven gilt. Das Unternehmen argumentiert, dass diese sogenannte Dreifarb-Gestaltung markenrechtlich geschützt sei und von Verbrauchern eindeutig mit der Marke verbunden werde.
Die Farbgebung des Sneakers sei dieser Gestaltung so ähnlich, dass Kunden annehmen könnten, es handle sich um eine offizielle Kooperation oder Lizenzpartnerschaft.
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Brisantes Timing vor Verkaufsstart
Besonders kritisch bewertet 7-Eleven den geplanten Verkaufsstart am 11. Juli. Der Termin fällt mit dem international bekannten „7-Eleven Day“ zusammen, an dem die Kette traditionell ihren Geburtstag feiert und kostenlose Getränke verteilt.
Nach Ansicht des Unternehmens verstärkt dieses Timing die Verwechslungsgefahr zusätzlich und nutze gezielt die Markenbekanntheit aus.
Klage ohne Bezug auf Logos
Bemerkenswert ist, dass sich die Klage ausschließlich auf die Gestaltung des Produkts bezieht. Weder Logos noch Markennamen stehen im Fokus des Verfahrens, sondern ausschließlich die Farb- und Streifenkombination.
7-Eleven verweist darauf, dass diese Gestaltung seit Jahren umfassend in Filialen, Werbung und Merchandising eingesetzt wird und entsprechend geschützt sei.
Forderungen und mögliche Folgen
Mit der Klage verlangt 7-Eleven unter anderem einen sofortigen Verkaufsstopp, den Rückruf bereits ausgelieferter Produkte sowie Schadensersatz. Zudem sollen Gewinne aus dem Verkauf des Modells offengelegt werden.
Nike hat sich bislang nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert. Ob der geplante Verkaufsstart wie vorgesehen stattfinden kann, hängt nun von möglichen gerichtlichen Entscheidungen ab.
Signalwirkung für die Branche
Der Fall unterstreicht die wachsende Bedeutung von Design und Farbwelten im Markenrecht. Während klassische Streitigkeiten häufig Logos betreffen, rücken zunehmend auch visuelle Gestaltungselemente in den Fokus.
Für die Sneaker- und Modebranche könnte das Verfahren weitreichende Folgen haben, insbesondere wenn Gerichte Farbkonzepte stärker als eigenständige Markenbestandteile anerkennen.


