Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) bewertet das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung grundsätzlich positiv. Insbesondere beim Bürokratieabbau, der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie der Außenhandelspolitik erkennt die Branche wichtige Fortschritte, sieht jedoch wie auch die meisten anderen Verbände weiteren Handlungsbedarf bei der gezielten Unterstützung des Sektors.
Fortschritte bei Bürokratieabbau und Lieferketten
Die angekündigten Maßnahmen zur Reduzierung bürokratischer Belastungen stoßen in der Ernährungsindustrie auf breite Zustimmung. Dazu zählt insbesondere die geplante 1:1-Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), ohne zusätzliche nationale Verschärfungen.
Die vorgesehene Begrenzung des Anwendungsbereichs auf große Unternehmen sowie die risikobasierte Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten sorgen aus Sicht der Branche für mehr Rechtsklarheit und geringeren administrativen Aufwand.
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Außenhandel als Schlüssel für Wettbewerbsfähigkeit
Auch die geplante Stärkung der Außenwirtschaftspolitik wird von der BVE positiv bewertet. Der Ausbau freier und regelbasierter Handelsstrukturen sowie neue Freihandels- und Investitionsabkommen gelten als zentrale Voraussetzungen für die internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Für die exportorientierte Ernährungsindustrie sind offene Märkte und stabile Handelsbeziehungen von besonderer Bedeutung. Entsprechend begrüßt die Branche die angekündigten Initiativen zur Weiterentwicklung der Außenwirtschaftsstrategie.
Forderung nach stärkerer Standortpolitik
Trotz der positiven Ansätze fordert die BVE, die Ernährungsindustrie stärker in den Fokus der Wirtschaftspolitik zu rücken. Als drittgrößte Industriebranche in Deutschland sichert sie die Versorgung der Bevölkerung und beschäftigt mehr als 600.000 Menschen, insbesondere in ländlichen Regionen.
Gleichzeitig sieht sich die Branche mit steigenden Kosten und wachsendem Regulierungsdruck konfrontiert, weshalb konkrete Entlastungen notwendig seien.
Arbeitsmarktmaßnahmen mit gemischter Bewertung
Die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) bewertet die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen differenziert. Positiv hervorgehoben wird die Ausweitung sachgrundloser Befristungen auf bis zu 48 Monate, die insbesondere bei saisonalen Schwankungen mehr Flexibilität schafft.
Auch steuerliche Entlastungen bei Zuschlägen und die Beitragsfreiheit im Tarifbereich werden als sinnvoll angesehen. Kritisch sieht die ANG hingegen das Ausbleiben struktureller Reformen bei der Entgeltfortzahlung, insbesondere den Verzicht auf Karenztage.
Die geplanten Maßnahmen zur Kontrolle von Krankmeldungen werden zwar begrüßt, führen aus Sicht der Arbeitgeber jedoch nur zu begrenzten finanziellen Entlastungen.


