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Das luxemburgische Verwaltungsgericht hat Amazons Berufung gegen eine Rekordstrafe abgelehnt. Die Datenschutzbehörde CNPD hatte das Unternehmen wegen Verstößen gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung sanktioniert. Amazon kritisiert die Entscheidung und prüft eine weitere Berufung.
Amazon hat eine juristische Niederlage in Luxemburg erlitten: Das Verwaltungsgericht des Landes wies die Berufung des Unternehmens gegen eine Rekordstrafe von 746 Millionen Euro (812 Millionen US-Dollar) zurück. Die Strafe wurde 2021 von der luxemburgischen Datenschutzbehörde CNPD verhängt, weil Amazon gegen die Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) der EU verstoßen haben soll.
Die luxemburgische Datenschutzbehörde National Commission for Data Protection (CNPD) hatte Amazon vorgeworfen, personenbezogene Daten in einer Weise zu verarbeiten, die nicht mit den europäischen Datenschutzbestimmungen vereinbar sei. Die genaue Art des Verstoßes wurde nicht öffentlich gemacht, doch die Höhe der Strafe machte den Fall zu einem der bedeutendsten Datenschutzverfahren in der EU.
Am 18. März entschied das Verwaltungsgericht in Luxemburg, dass die Sanktionen der CNPD rechtmäßig seien und wies Amazons Einspruch ab. In einer Mitteilung auf der Website der Behörde wurde bestätigt, dass die verhängten Maßnahmen zur Behebung der Datenschutzverstöße weiterhin ausgesetzt bleiben, bis alle Berufungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Amazon zeigte sich mehren Medienberichten nach unzufrieden mit dem Urteil und erklärte, die Entscheidung der CNPD beruhe auf „subjektiven Interpretationen des Gesetzes“, für die es zuvor keine klaren Leitlinien gegeben habe. Das Unternehmen prüft nun weitere rechtliche Schritte und könnte den Fall vor den höchsten Gerichtshof Luxemburgs bringen.
Die EU verfolgt eine strenge Datenschutzpolitik und setzt mit der GDPR weltweit Maßstäbe. In den letzten Jahren wurden wiederholt hohe Strafen gegen große Technologieunternehmen verhängt, um den Schutz der Nutzerdaten zu gewährleisten.
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