ANZEIGE

ANZEIGE

Zwischen Effizienz und Kontrolle: Amazon warnt vor Doppelregulierung

Amazon Logo auf einem Smartphone vor einem Tor
Foto: Depositphotos

Key takeaways

Amazon warnt vor den Folgen des deutschen § 19a GWB für Innovation und Wettbewerb. Die Regelung behindere Unternehmen durch Doppelregulierung mit dem EU-Digital Markets Act. Amazon plädiert für eine einheitliche, europäische Lösung.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Deutschland zählt zu den führenden Technologie-Standorten Europas. Amazon hat seit seinem Markteintritt vor über 25 Jahren erheblich zur wirtschaftlichen Entwicklung beigetragen – mit Investitionen in Höhe von mehr als 90 Milliarden Euro, davon allein 14 Milliarden Euro im Jahr 2024. Über 40.000 Beschäftigte und rund 47.000 Verkaufspartner in Deutschland sind Ausdruck dieser Marktpräsenz. Doch aus Sicht des Unternehmens drohen regulatorische Eingriffe, diese Erfolgsgeschichte zu gefährden.

Kritischer Blick auf § 19a GWB

Aktuell überprüft die Bundesregierung den § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der 2021 als Antwort auf die Marktmacht großer Digitalkonzerne eingeführt wurde. Amazon äußert nun deutliche Kritik an diesem Regelwerk, das aus Unternehmenssicht innovationshemmend wirkt und dem Ziel eines harmonisierten Wettbewerbsrahmens in Europa entgegensteht.

Ein zentrales Problem liegt laut Amazon im weit gefassten Anwendungsbereich der Vorschrift. Die Regelung erlaubt Eingriffe durch das Bundeskartellamt, ohne dass konkrete wettbewerbswidrige Auswirkungen nachgewiesen werden müssen. Dies könne auch legitime Marktverhalten einschränken und führe zu Rechtsunsicherheit. Zudem seien viele der betroffenen Sachverhalte grenzüberschreitend – nationale Eingriffe liefen daher Gefahr, mit EU-weiten Regelungen wie dem Digital Markets Act (DMA) zu kollidieren.

Anzeige

Amazon unaufhaltsam

von Brad Stone - Deutsche Ausgabe von »Amazon Unbound«
★★★★☆ 4,4 / 5 Sterne
Buch bei Amazon entdecken

Doppelregulierung als Innovationsbremse

Mit dem DMA hat die Europäische Union 2022 ein eigenes Regelwerk für große Digitalplattformen eingeführt. Die parallele Gültigkeit von § 19a GWB auf nationaler Ebene und dem DMA auf europäischer Ebene führt laut Amazon zu unnötiger Komplexität. Unternehmen müssten sich mit teils widersprüchlichen Vorgaben auseinandersetzen. In der Folge würden Ressourcen für regulatorische Anforderungen gebunden, statt für produktbezogene Innovationen genutzt zu werden.

Ein Beispiel ist das laufende Verfahren des Bundeskartellamts gegen die Preisgestaltung im deutschen Amazon-Store – obwohl ähnliche Sachverhalte bereits durch die EU-Kommission untersucht wurden. Diese Mehrfachregulierung stellt nach Ansicht von Amazon eine erhebliche Belastung dar – sowohl für die Behörden als auch für die betroffenen Unternehmen.

Zudem kritisiert das Unternehmen, dass die einzige Rechtsmittelinstanz der Bundesgerichtshof sei, dessen Fokus traditionell auf Rechtsfragen und nicht auf komplexen wirtschaftlichen Sachverhalten liege. Dies sei problematisch bei der Überprüfung von Maßnahmen, die tief in unternehmerische Prozesse eingreifen.

Appell für eine einheitliche Wettbewerbspolitik

Amazon verweist auf die wirtschaftspolitischen Ziele der Bundesregierung: Bürokratieabbau, digitale Modernisierung und die Förderung von Innovation. Die bestehende Regulierungspraxis, insbesondere im Fall von § 19a GWB, laufe diesen Zielen zuwider. Aus Sicht des Unternehmens ist es daher geboten, die Regelung im Rahmen der aktuellen Evaluierung grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen.

Statt nationaler Alleingänge spricht sich Amazon für einen einheitlichen, europäischen Regulierungsansatz aus, der klar, effizient und innovationsfreundlich ist. Nur so könne der Binnenmarkt gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Standorte langfristig gesichert werden.

Ähnliche Artikel

Must-read

ANZEIGE
JANGER E-Commerce
Wer als Shop-Betreiber, E-Commerce Manager oder Gründer einer E-Commerce-Marke erfolgreich werden möchte, muss drei grundsätzliche Faktoren, Verkaufspsychologie, Außendarstellung und Design sowie Nutzererlebnis, verinnerlichen.

Top-News

Sponsored

Sponsored