Amazon reagiert mit scharfer Kritik auf die jüngste Entscheidung des Bundeskartellamts: Die Bonner Behörde untersagt dem Onlinehändler den Einsatz zentraler Preiskontrollsysteme auf dem deutschen Marketplace und schöpft zugleich einen wirtschaftlichen Vorteil von rund 59 Millionen Euro ab. Amazon kündigte umgehend an, die Entscheidung anzufechten.
Preisdruck auf dem Marketplace im Visier
Im Kern des Verfahrens steht die sogenannte verdeckte Preislenkung: Amazon tritt im Onlinehandel doppelt auf – als Plattformbetreiber für Drittanbieter und gleichzeitig als Einzelhändler mit eigenen Angeboten. Knapp 60 Prozent der Verkäufe auf amazon.de entfallen auf externe Händler. Doch diese konnten in ihrer Preisgestaltung massiv eingeschränkt werden: Laut Bundeskartellamt griffen interne Algorithmen ein, wenn Amazon Preisniveaus als zu hoch einstufte. Die betroffenen Angebote wurden schlechter platziert oder ganz entfernt – mit direkten negativen Folgen für die Umsätze der Händler.
Das Kartellamt bewertet dieses Vorgehen als missbräuchliche Ausnutzung von Marktmacht. Rechtsgrundlage sind mehrere Bestimmungen des Wettbewerbsrechts, insbesondere § 19 und § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Letztere Vorschrift gilt erst seit 2021 und richtet sich gezielt gegen große Digitalunternehmen. Zusätzlich bemängelt die Behörde, dass Händler weder die Regeln noch die Funktionsweise der Preiskontrolle nachvollziehen konnten.
Amazon unaufhaltsam
Amazon warnt vor Wettbewerbsverzerrung
Amazon widerspricht den Vorwürfen entschieden. In einer Stellungnahme von Deutschland-Chef Rocco Bräuninger betont das Unternehmen, die Entscheidung sei rein national motiviert und widerspreche den Maßstäben des EU-Wettbewerbsrechts. Die Verpflichtung, auch offensichtlich nicht wettbewerbsfähige Preise im Store hervorzuheben, führe zu einem schlechteren Einkaufserlebnis für Kunden und schade dem Vertrauen in die Plattform.
Der Konzern betont, dass Verkaufspartner ihre Preise frei festlegen und Amazon kein Interesse daran habe, überhöhte Preise zu fördern. Vielmehr sei das Ziel, Kunden durch Preis-Leistung und Liefergeschwindigkeit zu überzeugen. Die Entscheidung des Kartellamts widerspreche dem Gedanken eines einheitlichen Binnenmarkts und belaste gerade kleine und mittelständische Händler im grenzüberschreitenden Handel.
Amazon kündigte an, beim Bundesgerichtshof Beschwerde einzulegen und den Betrieb seines Stores in Deutschland unverändert fortzusetzen. Der Fall wurde eng mit der EU-Kommission abgestimmt und zeigt exemplarisch, wie Wettbewerbsrecht und Plattformregulierung zunehmend ineinandergreifen.


