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Neue Amazon-Richtlinie: Strenge Maßnahmen gegen Duftzwillinge

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Parfüm Flakon auf einem dunklen Tisch
Foto: Pexels
Amazon hat seine Richtlinie zum geistigen Eigentum für die EU und das Vereinigte Königreich aktualisiert. Es ist nun verboten, Parfümangebote zu veröffentlichen, die auf Original-Markenparfüms verweisen oder diese imitieren.
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In den letzten drei Jahren hat Parfum im Nischenbereich einen enormen Aufschwung erlebt. Besonders teure Düfte, die nicht zu den klassischen Designer-Düften zählen, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Ein Beispiel für diesen Trend ist der Duft „Naxos“ von Xerjoff, der durch Shindys Video in Deutschland hohe Nachfrage erzeugte. Der Wunsch nach exklusiven Düften ist stärker denn je.

Allerdings bringen die hohen Preise für solche Parfums viele dazu, einfach Duftzwillinge oder sogenannte „Dupes“ zu kreieren und zu verkaufen. Dabei handelt es sich um Parfums, die den Duft eines teuren Originals imitieren. Diese Entwicklung hat natürlich viele große Marken auf den Plan gerufen, die sich über diese Nachahmungen beschwert haben. Als Reaktion darauf hat Amazon seine Richtlinien zum Schutz des geistigen Eigentums angepasst.

Aktualisierte Amazon-Richtlinie

Am 31. Juli 2024 hat Amazon seine Richtlinie zum geistigen Eigentum für die EU und das Vereinigte Königreich aktualisiert. Seitdem ist es verboten, „geruchsähnliche“ Parfümangebote zu veröffentlichen, die auf ein Original-Markenparfüm verweisen, es imitieren oder reproduzieren. Diese Änderung wurde vorgenommen, um die EU-Markenbestimmungen einzuhalten und das geistige Eigentum der Original-Markenhersteller zu schützen.

Die aktualisierte Richtlinie bedeutet konkret:

  • Verbot von Imitationen: Angebote, die den Duft eines Original-Markenparfüms imitieren oder reproduzieren, können deaktiviert werden.
  • Klarheit in der Produktbeschreibung: Es ist untersagt, den Namen oder die Marke eines Originalparfüms in der Produktbeschreibung eines Parfüms zu verwenden, das nicht das Originalparfüm ist.
  • Keine Verweise auf Originalparfüms: Begriffe wie „ähnlich wie“, „inspiriert von“ oder „vergleichbar mit“ in Bezug auf ein Originalparfüm sind nicht mehr zulässig.
  • Vermeidung von Assoziationen: Parfüms dürfen keine Namen erhalten, die einem Originalparfüm ähneln, und auch keine Verweise im Abschnitt „Fragen und Antworten“, in der URL oder in Antworten auf Kundenkommentare enthalten.
  • Verbot von Beratung und Werbung: Jegliche Art von Beratung oder Kontaktaufnahme mit Kunden, um sie über Verbindungen zwischen einem Parfüm und einem Originalparfüm zu informieren, ist nicht gestattet.
  • Bilder und Tabellen: Bilder, die Korrelationen zwischen einem Parfüm und einem Originalduft enthalten, sowie Korrelationstabellen auf externen Websites, einschließlich Social Media, sind ebenfalls untersagt.

Umsetzung und Kontrollen

Während Amazon diese Richtlinien klar festgelegt hat, besteht in der Umsetzung noch Verbesserungspotenzial. Beispielsweise wird aktuell noch ein Duftzwilling zu „Lost Cherry“ von Tom Ford beworben (ASIN: B0CJNCT13S). Dies zeigt, dass die Kontrolle der Richtlinien noch nicht vollständig umgesetzt ist.

Was tun bei einer Deaktivierung?

Falls ein Angebot gemäß dieser Richtlinie deaktiviert wird, erhält der Verkäufer eine Benachrichtigung. Diese enthält Schritte zum Widerspruch, falls er der Meinung ist, dass das Angebot fälschlicherweise deaktiviert wurde.

Fazit

Die aktualisierte Richtlinie von Amazon zeigt, dass der Schutz geistigen Eigentums ernst genommen wird. Für Verkäufer bedeutet dies jedoch, dass sie bei der Erstellung von Angeboten für Parfums besonders vorsichtig sein müssen, um nicht gegen die neuen Richtlinien zu verstoßen. Es bleibt abzuwarten, wie konsequent die Einhaltung dieser Richtlinien in der Zukunft kontrolliert und durchgesetzt wird.


Interesse an exklusiven Seller-Tipps? Alle Beiträge von unserem Experten und Gast-Autor Michael Frontzek (LinkedIn) gibt es hier.

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