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Apple einigt sich mit EU auf neue App-Store-Regeln für Entwickler

Apple App Store Icon auf einem iPhone
Foto: Depositphotos

Key takeaways

Apple führt in der Europäischen Union neue Geschäftsbedingungen für App-Entwickler ein. Einheitliche Gebühren, mehr Freiheiten bei Zahlungswegen und strengere Jugendschutzregeln sollen die bisherigen Streitpunkte mit der EU-Kommission beenden.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Apple hat seine Geschäftsbedingungen für App-Entwickler in der Europäischen Union umfassend überarbeitet. Nach eigenen Angaben wurden die Änderungen in enger Abstimmung mit der Europäischen Kommission entwickelt und sollen die bisherigen Streitigkeiten über alternative Vertriebswege und Geschäftsbedingungen beenden. Künftig gilt für alle Entwickler, die Apps in der EU vertreiben, ein einheitliches Regelwerk. Die neuen Bedingungen können ab sofort akzeptiert werden und treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Einheitliche Gebührenstruktur ersetzt bisheriges Modell

Kern der Reform ist die Einführung eines einheitlichen Gebührenmodells. Die bisherige Core Technology Fee, die ab einer bestimmten Zahl von App-Installationen anfiel, entfällt. An ihre Stelle tritt eine Core Technology Commission von fünf Prozent auf digitale Transaktionen bei Apps, die außerhalb des App Stores vertrieben werden. Gleichzeitig schafft Apple sowohl die bisherige Erstakquisitionsgebühr als auch die Gebühr für Store-Dienste ab.

Auch die Provisionssätze werden neu geordnet. Für Käufe über Apples eigenes In-App-Payment fallen künftig 26 Prozent Provision an, während kleinere Entwickler und bestimmte Partnerprogramme weiterhin von einem reduzierten Satz von 15 Prozent profitieren. Werden alternative Zahlungsdienste genutzt, sinkt die Provision auf 20 beziehungsweise 10 Prozent. Bei Apps, die Nutzer für den Kauf auf externe Webseiten weiterleiten, verlangt Apple künftig 15 beziehungsweise 10 Prozent.

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Alternative Zahlungswege werden ausgeweitet

Entwickler dürfen in der EU künftig Apples In-App-Kaufsystem parallel zu alternativen Zahlungsmethoden anbieten. Bislang mussten sie sich zwischen den verschiedenen Zahlungswegen entscheiden. Um ein einheitliches Nutzererlebnis sicherzustellen, müssen Entwickler ihre gewählte Zahlungsoption jedoch mindestens zwölf Monate beibehalten.

Apple erlaubt dabei verschiedene Kombinationen aus In-App-Käufen, alternativen Zahlungsdienstleistern und externen Kaufabschlüssen über Webseiten. Welche Optionen angeboten werden, entscheidet der jeweilige Entwickler innerhalb des neuen Regelwerks.

Neue Schutzmaßnahmen für Kinder

Mit der Öffnung alternativer Zahlungswege erweitert Apple zugleich seine Vorgaben zum Jugendschutz. Apps in der Kategorie „Kinder“ dürfen keine externen Kauf-Links enthalten. Nutzer unter 18 Jahren müssen bei alternativen Zahlungswegen zunächst eine elterliche Freigabe durchlaufen, bevor ein Kauf möglich ist. Für Kinder unter 13 Jahren sind externe Kaufabschlüsse grundsätzlich ausgeschlossen. In Mitgliedstaaten mit höheren Altersgrenzen gelten die Schutzmaßnahmen entsprechend länger.

Mehr Unternehmen dürfen alternative App-Marktplätze betreiben

Apple lockert außerdem die Voraussetzungen für Betreiber alternativer App-Marktplätze sowie den Vertrieb von Apps über das Web innerhalb der Europäischen Union. Künftig können unter anderem börsennotierte Unternehmen, staatliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen oder entsprechend finanzierte Unternehmen diese Angebote bereitstellen.

Unabhängig vom Vertriebsweg müssen alle außerhalb des App Stores angebotenen Anwendungen weiterhin das sogenannte Notarisierungsverfahren durchlaufen. Dabei überprüft Apple grundlegende Sicherheits- und Funktionsanforderungen, um Nutzer vor schwerwiegenden Bedrohungen zu schützen.

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