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Regierung will Versandhandel mit Medizinal-Cannabis verbieten

Cannabis Blatt auf einem Laptop
Foto: Depositphotos

Key takeaways

Der Bundestag hat über die Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes beraten. Geplant sind ein Versandhandelsverbot und die Verpflichtung zum persönlichen Arztkontakt. Der E-Commerce Verband bevh kritisiert das Vorhaben als rückschrittlich.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Am Donnerstag, 18. Dezember 2025, hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) beraten. Nach rund 20-minütiger Debatte wurde der Entwurf an die zuständigen Ausschüsse überwiesen, wobei der Gesundheitsausschuss federführend zuständig ist.

Bundesregierung sieht Fehlentwicklung

Ziel der Gesetzesänderung ist laut Bundesregierung die Korrektur einer „Fehlentwicklung“ beim medizinischen Gebrauch von Cannabis-Blüten. Die Versorgung schwer erkrankter Patienten solle dabei nicht gefährdet werden. Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf einen starken Anstieg der Importe von Medizinalcannabis seit Inkrafttreten des ursprünglichen Gesetzes – bei gleichzeitig nur leicht gestiegenen Verordnungen durch die Gesetzliche Krankenversicherung.

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Geplante Änderungen im Überblick

Eine zentrale Neuerung betrifft die Verschreibungspraxis: Künftig soll Medizinalcannabis nur noch nach einem persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient verordnet werden dürfen – etwa in der Praxis oder bei einem Hausbesuch. Reine Video- oder Fernkonsultationen reichen nicht mehr aus. Für Folgeverschreibungen genügt ein persönlicher Kontakt pro vier Quartale, sofern er im Zusammenhang mit Medizinalcannabis steht.

Zudem soll die ausschließliche telemedizinische Verschreibung ausgeschlossen werden. Eine ergänzende telemedizinische Beratung bleibt zwar erlaubt, muss jedoch auf einem vorherigen persönlichen Kontakt basieren.

Ein besonders umstrittener Punkt ist das geplante Verbot des Versandhandels mit Medizinalcannabis. Laut Bundesregierung sei eine persönliche Beratung in der Apotheke notwendig, um den gesetzlichen Aufklärungs- und Beratungspflichten gerecht zu werden. Botendienste stationärer Apotheken bleiben jedoch erlaubt, also die direkte Auslieferung durch Apotheken selbst.

Kritik von Verbänden und Akteuren

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) kritisiert das Versandhandelsverbot als sachlich unbegründet und als Widerspruch zur Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen. Beratungspflichten seien unabhängig vom Vertriebsweg gesetzlich geregelt, argumentiert der Verband.

Auch Patientenorganisationen und Vertreter der Telemedizin äußern Bedenken. Sie warnen vor drohenden Versorgungslücken und einem möglichen Rückgriff auf den illegalen Markt, sollten Patienten künftig erschwert Zugang zu ärztlich verschriebenem Cannabis erhalten. In mehreren Stellungnahmen und Protestaktionen wurde dies öffentlich thematisiert.

Wie geht es weiter?

Mit der Überweisung an die Ausschüsse beginnt der parlamentarische Beratungsprozess. Im Frühjahr 2026 ist mit der zweiten und dritten Lesung im Bundestag zu rechnen. Ob das Versandverbot und andere umstrittene Punkte in der finalen Gesetzesfassung enthalten bleiben, wird sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens entscheiden.

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