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Onlinehandel aus Drittstaaten: EU verschärft Zollregeln ab November

App Icons von Temu Shein und AliExpress auf einem Smartphone
Foto: Depositphotos

Key takeaways

➟ Für kleine E-Commerce-Sendungen aus Nicht-EU-Ländern gelten bald zusätzliche Regeln. Die EU führt eine Bearbeitungsgebühr ein und bündelt Zollinformationen künftig in einem gemeinsamen europäischen Datensystem.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Für kleine Pakete aus Online-Shops außerhalb der Europäischen Union wird spätestens ab dem 1. November 2026 eine neue EU-weite Bearbeitungsgebühr fällig. Das Europäische Parlament hat die umfassende Reform des EU-Zollrechts abschließend gebilligt, nachdem der Rat bereits Anfang September zugestimmt hatte. Die genaue Höhe der Gebühr muss die Europäische Kommission noch festlegen.

Die neue Abgabe soll insbesondere die steigenden Kosten für Kontrolle und Abfertigung der wachsenden Zahl kleiner E-Commerce-Sendungen, die durch Temu, Shein und AliExpress vor allem aus China und Fernost kommen, decken. Sie kommt zusätzlich zu dem seit 1. Juli 2026 geltenden Zoll von drei Euro für Warenkategorien in Sendungen mit einem Wert unter 150 Euro hinzu.

Plattformen werden zu verantwortlichen Importeuren

Online-Plattformen und Händler, die Waren direkt aus Drittstaaten an Verbraucher in der EU verkaufen, sollen künftig zollrechtlich als Importeure gelten. Damit übernehmen sie die Verantwortung für notwendige Angaben, Zollformalitäten und anfallende Zahlungen sowie für die Einhaltung europäischer Produktvorschriften.

Die Regelung soll verhindern, dass Kosten und administrative Pflichten beim Endkunden landen. Unternehmen, die wiederholt gegen die Vorgaben verstoßen, können mit Sanktionen belegt werden; in schweren Fällen sind Geldbußen von bis zu sechs Prozent des jährlichen Einfuhrwerts möglich.

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EU will gebündelte Einfuhren fördern

Die Reform setzt zugleich Anreize dafür, Waren nicht mehr überwiegend als einzelne Direktpakete aus Drittstaaten zu versenden. Händler und Plattformen sollen verstärkt größere Warenmengen gesammelt in die EU einführen und von europäischen Lagern aus verteilen.

Damit könnten Kontrollen effizienter organisiert und die Belastung der Zollbehörden reduziert werden. Die Bearbeitungsgebühr ist Teil eines breiteren Maßnahmenpakets, mit dem die EU auf den starken Anstieg kleiner E-Commerce-Sendungen reagiert.

Neues Datensystem ersetzt zahlreiche Zollplattformen

Ein weiterer Kernpunkt ist der Aufbau eines zentralen EU Customs Data Hub. Die Plattform soll langfristig als gemeinsame Schnittstelle zwischen Unternehmen und Zollbehörden dienen und die bisher stark fragmentierte IT-Landschaft vereinheitlichen.

Für E-Commerce-Waren soll der Data Hub ab Juli 2028 einsatzbereit sein. Bis 2034 ist eine schrittweise Ausweitung auf sämtliche Warenbewegungen vorgesehen, wodurch Risikoanalysen und grenzüberschreitende Kontrollen stärker zentralisiert werden sollen.

Neue Zollbehörde koordiniert Kontrollen

Parallel entsteht eine neue EU-Zollbehörde mit Sitz im französischen Lille. Sie soll die Zusammenarbeit der nationalen Zollverwaltungen koordinieren, das gemeinsame Datenzentrum betreuen und europaweite Risikoanalysen unterstützen.

Mit der Reform verlagert die EU mehr Verantwortung auf Plattformen und Händler, die Waren aus Drittstaaten verkaufen. Für Verbraucher dürfte sich vor allem bemerkbar machen, dass zusätzliche Zoll- und Abfertigungskosten stärker in die Kalkulation der Anbieter einfließen können.

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