Die Europäische Kommission wirft TikTok vor, die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) beim Schutz von Minderjährigen nicht ausreichend umzusetzen. In vorläufigen Ergebnissen kommt die Behörde zu dem Schluss, dass insbesondere die Kontoeinstellungen junger Nutzer nicht den geforderten Sicherheitsstandards entsprechen und Risiken für deren Privatsphäre und Sicherheit bergen.
Erst im Februar hatte die EU-Kommission ebenfalls vorläufig festgestellt, dass TikToks suchtförderndes Design gegen das Gesetz über digitale Dienste verstößt. Besonders kritisiert werden Funktionen wie endloses Scrollen und Autoplay.
Öffentliche Konten erhöhen Risiken für Minderjährige
Nach Einschätzung der Kommission können Minderjährige ihre TikTok-Profile aktuell als öffentlich einstellen. Dadurch seien Inhalte auch für Nutzer außerhalb der Plattform sichtbar. Zudem könnten Beiträge älterer Minderjähriger im Alter von 16 bis 17 Jahren über den Algorithmus einem breiten Publikum empfohlen werden. Dies erhöhe das Risiko unerwünschter Kontakte und begünstige potenziell Cybermobbing oder andere Formen missbräuchlicher Interaktion.
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Auch private Profile nicht ausreichend geschützt
Selbst bei privaten Konten sieht die Kommission Sicherheitslücken. Profile könnten über Follower- und Abonnentenlisten auffindbar bleiben, während Profilbilder für jedermann sichtbar seien. Insgesamt würden die bestehenden Einstellungen Minderjährige weiterhin Risiken aussetzen, darunter unerwünschte Kontaktaufnahmen oder problematische Interaktionen.
EU fordert strengere Voreinstellungen
Aus Sicht der Kommission müssen Plattformen, die von Minderjährigen genutzt werden, ein besonders hohes Schutzniveau gewährleisten. TikTok solle daher die Standardeinstellungen so anpassen, dass Inhalte von Minderjährigen grundsätzlich nur für bestätigte Kontakte sichtbar sind. Zudem wird gefordert, dass Inhalte junger Nutzer nicht über Empfehlungssysteme wie den „For You“-Feed verbreitet werden. Eine öffentliche Sichtbarkeit außerhalb der Plattform soll grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Verfahren noch nicht abgeschlossen
Die aktuellen Feststellungen sind vorläufig und greifen der endgültigen Entscheidung nicht vor. TikTok erhält nun die Möglichkeit, die Untersuchungsergebnisse einzusehen und Stellung zu beziehen. Parallel wird das Europäische Gremium für digitale Dienste in den Prozess einbezogen.
Hohe Strafen möglich
Sollte die Kommission ihre Einschätzung bestätigen, drohen TikTok empfindliche Sanktionen. Im Rahmen des DSA können Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Die Höhe richtet sich unter anderem nach Schwere, Dauer und Wiederholung eines möglichen Verstoßes.
Teil einer umfassenden Untersuchung
Die Prüfung ist Teil eines seit Februar 2024 laufenden Verfahrens gegen TikTok. Dabei untersucht die Kommission mehrere Aspekte, darunter auch das Design der Plattform, mögliche Suchtmechanismen, den Zugang zu Daten für Forschende sowie die Funktionsweise von Empfehlungssystemen. Weitere Untersuchungen, etwa zum sogenannten „Kaninchenlocheffekt“ und zur Altersverifikation, dauern noch an.




