Die EU-Kommission wirft TikTok vor, mit seinem suchterzeugenden Design gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) zu verstoßen. In einem förmlichen Verfahren stellte die Kommission nun vorläufig fest, dass Funktionen wie unendliches Scrollen, Autoplay, Push-Benachrichtigungen und ein stark personalisiertes Empfehlungssystem das Suchtverhalten bei Nutzern – insbesondere Minderjährigen – fördern.
Fehlende Risikobewertung und Schutzmaßnahmen
Die bisherigen Risikobewertungen von TikTok seien unzureichend, kritisiert die Kommission. So habe das Unternehmen nicht ausreichend analysiert, wie sich das Design auf die psychische und physische Gesundheit seiner Nutzer auswirken könnte. Besonders problematisch seien dabei Mechanismen, die durch kontinuierliche Belohnungen zum weiteren Scrollen anregen und damit das Verhalten der Nutzer in eine Art „Autopilotmodus“ versetzen. Studien deuten darauf hin, dass dies zu zwanghaftem Verhalten und einem Verlust der Selbstkontrolle führen kann.
Wichtige Indikatoren für exzessive Nutzung – etwa nächtliche Nutzungsdauer durch Minderjährige oder die Häufigkeit des App-Starts – seien in TikToks Bewertung kaum berücksichtigt worden.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Kommission fordert tiefgreifende Änderungen
Als besonders kritisch sieht die Kommission TikToks bisherige Maßnahmen zur Risikominderung an. Zeitmanagement-Tools und elterliche Kontrollfunktionen reichten offenbar nicht aus, um das Suchtpotenzial wirksam zu begrenzen. Die Tools seien zu leicht deaktivierbar oder setzten Kenntnisse voraus, die viele Eltern nicht mitbrächten.
TikTok müsse daher grundlegende Änderungen am Design seiner Plattform vornehmen. Gefordert wird unter anderem das Abschalten des „endlosen Scrollens“, effektivere Bildschirmzeitunterbrechungen – auch nachts – sowie eine Neuausrichtung des Empfehlungssystems.
Die Kommission betont, dass es sich um vorläufige Feststellungen handelt. TikTok erhält Gelegenheit zur Stellungnahme und kann die Ermittlungsakten einsehen. Sollte die Kommission nach Abschluss des Verfahrens bei ihrer Einschätzung bleiben, droht dem Konzern eine Geldbuße von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Hintergrund der Untersuchung
Das Verfahren gegen TikTok läuft seit dem 19. Februar 2024. Neben dem suchtfördernden Design untersucht die Kommission auch weitere Punkte wie algorithmisch getriebene Filterblasen („Kaninchenloch-Effekt“), mangelhafte Altersverifikation und unzureichenden Schutz von Minderjährigen. Auch Transparenz bei Werbung und Datenzugang für Forschende stehen im Fokus.


