ANZEIGE

ANZEIGE

Digital Services Act: TikTok drohen EU-Strafen wegen suchtförderndem Design

Zwei Teenager mit einem iPhone mit TikTok-App
Foto: Cottonbro Studio / Pexels

Key takeaways

Die EU-Kommission stellt vorläufig fest, dass TikToks suchtförderndes Design gegen das Gesetz über digitale Dienste verstößt. Besonders kritisiert werden Funktionen wie endloses Scrollen und Autoplay. TikTok drohen Geldbußen, sollte es keine grundlegenden Änderungen zum Schutz von Minderjährigen und Nutzern vornehmen.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die EU-Kommission wirft TikTok vor, mit seinem suchterzeugenden Design gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) zu verstoßen. In einem förmlichen Verfahren stellte die Kommission nun vorläufig fest, dass Funktionen wie unendliches Scrollen, Autoplay, Push-Benachrichtigungen und ein stark personalisiertes Empfehlungssystem das Suchtverhalten bei Nutzern – insbesondere Minderjährigen – fördern.

Fehlende Risikobewertung und Schutzmaßnahmen

Die bisherigen Risikobewertungen von TikTok seien unzureichend, kritisiert die Kommission. So habe das Unternehmen nicht ausreichend analysiert, wie sich das Design auf die psychische und physische Gesundheit seiner Nutzer auswirken könnte. Besonders problematisch seien dabei Mechanismen, die durch kontinuierliche Belohnungen zum weiteren Scrollen anregen und damit das Verhalten der Nutzer in eine Art „Autopilotmodus“ versetzen. Studien deuten darauf hin, dass dies zu zwanghaftem Verhalten und einem Verlust der Selbstkontrolle führen kann.

Wichtige Indikatoren für exzessive Nutzung – etwa nächtliche Nutzungsdauer durch Minderjährige oder die Häufigkeit des App-Starts – seien in TikToks Bewertung kaum berücksichtigt worden.

Anzeige

Gewinnen in der Plattform-Ökonomie

von Alexander Graf – der Leitfaden für Handelsentscheider
★★★★☆ 4,4 / 5 Sterne
Jetzt bei Amazon entdecken

Kommission fordert tiefgreifende Änderungen

Als besonders kritisch sieht die Kommission TikToks bisherige Maßnahmen zur Risikominderung an. Zeitmanagement-Tools und elterliche Kontrollfunktionen reichten offenbar nicht aus, um das Suchtpotenzial wirksam zu begrenzen. Die Tools seien zu leicht deaktivierbar oder setzten Kenntnisse voraus, die viele Eltern nicht mitbrächten.

TikTok müsse daher grundlegende Änderungen am Design seiner Plattform vornehmen. Gefordert wird unter anderem das Abschalten des „endlosen Scrollens“, effektivere Bildschirmzeitunterbrechungen – auch nachts – sowie eine Neuausrichtung des Empfehlungssystems.

Die Kommission betont, dass es sich um vorläufige Feststellungen handelt. TikTok erhält Gelegenheit zur Stellungnahme und kann die Ermittlungsakten einsehen. Sollte die Kommission nach Abschluss des Verfahrens bei ihrer Einschätzung bleiben, droht dem Konzern eine Geldbuße von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Hintergrund der Untersuchung

Das Verfahren gegen TikTok läuft seit dem 19. Februar 2024. Neben dem suchtfördernden Design untersucht die Kommission auch weitere Punkte wie algorithmisch getriebene Filterblasen („Kaninchenloch-Effekt“), mangelhafte Altersverifikation und unzureichenden Schutz von Minderjährigen. Auch Transparenz bei Werbung und Datenzugang für Forschende stehen im Fokus.

Ähnliche Artikel

Must-read

ANZEIGE
JANGER E-Commerce
Wer als Shop-Betreiber, E-Commerce Manager oder Gründer einer E-Commerce-Marke erfolgreich werden möchte, muss drei grundsätzliche Faktoren, Verkaufspsychologie, Außendarstellung und Design sowie Nutzererlebnis, verinnerlichen.

Top-News

Sponsored

Sponsored