Die Europäische Kommission hat „vorläufig festgestellt“, dass Meta mit dem Design von Instagram und Facebook gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt. Im Fokus stehen laut heute veröffentlichter Pressemitteilung Funktionen wie unendliches Scrollen, Autoplay, Push-Benachrichtigungen und stark personalisierte Empfehlungssysteme, die nach Ansicht der Behörden gezielt Nutzungsanreize verstärken.
Kritik an unzureichender Risikobewertung
Nach Einschätzung der Kommission hat Meta die Auswirkungen dieser Designmechaniken auf das körperliche und psychische Wohlbefinden der Nutzer nicht ausreichend untersucht. Besonders kritisch bewertet wird der Umgang mit Minderjährigen und anderen schutzbedürftigen Gruppen.
Die Plattformfunktionen seien so gestaltet, dass sie Nutzer kontinuierlich mit neuen Inhalten versorgen und damit eine Art „Autopilot-Modus“ begünstigen. Dies könne zu exzessiver Nutzung und problematischen Verhaltensmustern führen. Zudem habe Meta vorhandene Erkenntnisse zur nächtlichen Nutzung durch Jugendliche nicht angemessen berücksichtigt.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Maßnahmen zur Risikominimierung greifen zu kurz
Auch die bisherigen Gegenmaßnahmen des Unternehmens bewertet die Kommission als unzureichend. Zeitmanagement-Tools könnten leicht deaktiviert werden und hätten nur begrenzte Wirkung auf das Nutzungsverhalten.
Elterliche Kontrollfunktionen seien zudem oft nur dann effektiv, wenn ausreichendes technisches Verständnis vorhanden sei. Informationsangebote etwa zu mentaler Gesundheit würden die strukturellen Risiken der Plattformgestaltung ebenfalls nicht ausreichend adressieren.
Forderung nach grundlegenden Designänderungen
Aus Sicht der Kommission sind konkrete Anpassungen erforderlich. Dazu zählen unter anderem die standardmäßige Deaktivierung zentraler Suchtmechanismen wie Autoplay und unendliches Scrollen, wirksame Unterbrechungen der Bildschirmzeit sowie weniger engagementgetriebene Empfehlungssysteme.
Die aktuellen Feststellungen sind vorläufig. Meta erhält nun die Möglichkeit zur Stellungnahme und kann Einsicht in die Untersuchungsunterlagen nehmen. Parallel wird das Europäische Gremium für digitale Dienste eingebunden.
Hohe Strafen möglich
Sollte sich der Vorwurf bestätigen, drohen erhebliche Konsequenzen. Die EU kann Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Das Verfahren ist Teil einer umfassenderen Untersuchung, die bereits im Mai 2024 eingeleitet wurde. Neben dem Design der Plattformen prüft die Kommission auch Altersverifikationssysteme sowie sogenannte „Kaninchenloch“-Effekte, bei denen Nutzer durch algorithmische Empfehlungen immer tiefer in bestimmte Inhalte geführt werden.




