ANZEIGE

ANZEIGE

EU-Kommission wirft Meta süchtig machendes Plattformdesign vor

Zwei Frauen mit Instagram und Facebook Logos
Foto: Freepik

Key takeaways

Die EU-Kommission sieht Hinweise darauf, dass Instagram und Facebook durch gezielte Designmechaniken gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen. Im Fokus stehen vor allem Funktionen wie Autoplay, die exzessive Nutzung fördern könnten.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die Europäische Kommission hat „vorläufig festgestellt“, dass Meta mit dem Design von Instagram und Facebook gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt. Im Fokus stehen laut heute veröffentlichter Pressemitteilung Funktionen wie unendliches Scrollen, Autoplay, Push-Benachrichtigungen und stark personalisierte Empfehlungssysteme, die nach Ansicht der Behörden gezielt Nutzungsanreize verstärken.

Kritik an unzureichender Risikobewertung

Nach Einschätzung der Kommission hat Meta die Auswirkungen dieser Designmechaniken auf das körperliche und psychische Wohlbefinden der Nutzer nicht ausreichend untersucht. Besonders kritisch bewertet wird der Umgang mit Minderjährigen und anderen schutzbedürftigen Gruppen.

Die Plattformfunktionen seien so gestaltet, dass sie Nutzer kontinuierlich mit neuen Inhalten versorgen und damit eine Art „Autopilot-Modus“ begünstigen. Dies könne zu exzessiver Nutzung und problematischen Verhaltensmustern führen. Zudem habe Meta vorhandene Erkenntnisse zur nächtlichen Nutzung durch Jugendliche nicht angemessen berücksichtigt.

Anzeige

Gewinnen in der Plattform-Ökonomie

von Alexander Graf – der Leitfaden für Handelsentscheider
★★★★☆ 4,4 / 5 Sterne
Jetzt bei Amazon entdecken

Maßnahmen zur Risikominimierung greifen zu kurz

Auch die bisherigen Gegenmaßnahmen des Unternehmens bewertet die Kommission als unzureichend. Zeitmanagement-Tools könnten leicht deaktiviert werden und hätten nur begrenzte Wirkung auf das Nutzungsverhalten.

Elterliche Kontrollfunktionen seien zudem oft nur dann effektiv, wenn ausreichendes technisches Verständnis vorhanden sei. Informationsangebote etwa zu mentaler Gesundheit würden die strukturellen Risiken der Plattformgestaltung ebenfalls nicht ausreichend adressieren.

Forderung nach grundlegenden Designänderungen

Aus Sicht der Kommission sind konkrete Anpassungen erforderlich. Dazu zählen unter anderem die standardmäßige Deaktivierung zentraler Suchtmechanismen wie Autoplay und unendliches Scrollen, wirksame Unterbrechungen der Bildschirmzeit sowie weniger engagementgetriebene Empfehlungssysteme.

Die aktuellen Feststellungen sind vorläufig. Meta erhält nun die Möglichkeit zur Stellungnahme und kann Einsicht in die Untersuchungsunterlagen nehmen. Parallel wird das Europäische Gremium für digitale Dienste eingebunden.

Hohe Strafen möglich

Sollte sich der Vorwurf bestätigen, drohen erhebliche Konsequenzen. Die EU kann Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.

Das Verfahren ist Teil einer umfassenderen Untersuchung, die bereits im Mai 2024 eingeleitet wurde. Neben dem Design der Plattformen prüft die Kommission auch Altersverifikationssysteme sowie sogenannte „Kaninchenloch“-Effekte, bei denen Nutzer durch algorithmische Empfehlungen immer tiefer in bestimmte Inhalte geführt werden.

Must-read

ANZEIGE
JANGER E-Commerce
Wer als Shop-Betreiber, E-Commerce Manager oder Gründer einer E-Commerce-Marke erfolgreich werden möchte, muss drei grundsätzliche Faktoren, Verkaufspsychologie, Außendarstellung und Design sowie Nutzererlebnis, verinnerlichen.

Top-News

Sponsored

Sponsored