Die Europäische Kommission hat einen weiteren wichtigen Schritt in ihrer Prüfung der geplanten Übernahme der CECONOMY AG durch den chinesischen Onlinehandelskonzern JD.com eingeleitet. Mit der Übermittlung einer sogenannten Statement of Grounds informiert die Behörde das Unternehmen offiziell über ihre vorläufigen Einwände im laufenden Verfahren nach der EU-Verordnung über drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation, FSR).
Dabei handelt es sich um einen formellen Verfahrensschritt, nicht jedoch um eine endgültige Entscheidung. JD.com erhält nun Gelegenheit, auf die Vorwürfe zu reagieren, Einsicht in die Verfahrensakte zu nehmen und gegebenenfalls Verpflichtungszusagen anzubieten, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen.
Verdacht auf wettbewerbsverzerrende staatliche Unterstützung
Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage, ob JD.com finanzielle Vorteile erhalten hat, die mittelbar oder unmittelbar der Volksrepublik China zuzurechnen sind und den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verzerren könnten.
Nach vorläufiger Einschätzung der Kommission könnten dazu insbesondere bevorzugte Finanzierungen, steuerliche Vergünstigungen sowie staatliche Zuschüsse gehören. Diese Unterstützungsmaßnahmen könnten dem Unternehmen wirtschaftliche Vorteile verschafft haben, die sowohl die Finanzierung der Übernahme als auch die spätere Marktposition des fusionierten Unternehmens stärken würden.
Die Kommission befürchtet insbesondere, dass sich dadurch nach Abschluss der Transaktion Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Elektronikhandel ergeben könnten. Die Untersuchung konzentriert sich dabei nicht nur auf die Finanzierung des Erwerbs selbst, sondern auch auf mögliche Auswirkungen auf den Wettbewerb nach Vollzug der Übernahme.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Erstes Großverfahren unter der Foreign Subsidies Regulation
Bereits Ende Mai 2026 hatte die Europäische Kommission eine vertiefte Prüfung des Vorhabens eingeleitet. Die Foreign Subsidies Regulation ist seit 2023 eines der wichtigsten Instrumente der EU, um Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Subventionen aus Drittstaaten zu verhindern.
Während klassische EU-Beihilfevorschriften lediglich staatliche Unterstützungen innerhalb der Europäischen Union erfassen, richtet sich die FSR ausdrücklich gegen finanzielle Vorteile aus Nicht-EU-Staaten, sofern diese den Wettbewerb im Binnenmarkt beeinflussen können.
Die Übernahme von CECONOMY zählt zu den bislang bedeutendsten Verfahren unter diesem neuen Regelwerk und gilt als wichtiger Präzedenzfall für zukünftige Investitionen chinesischer Unternehmen in Europa.
Strategisch bedeutende Expansion nach Europa
JD.com verfolgt mit der Übernahme eine langfristige Expansion in den europäischen Einzelhandel. Das Unternehmen zählt zu den größten E-Commerce- und Logistikunternehmen Chinas und verfügt über ein hochentwickeltes Netzwerk aus Lager-, Liefer- und Technologieinfrastruktur.
Mit CECONOMY würde JD.com Zugang zu einem der größten stationären Elektronikhändler Europas erhalten. Zum Konzern gehören unter anderem die Handelsmarken MediaMarkt und Saturn, die in zahlreichen europäischen Ländern vertreten sind und stationären Handel mit einem wachsenden Onlinegeschäft kombinieren.
Bereits bei Bekanntgabe der Übernahmepläne hatte JD.com angekündigt, gemeinsam mit CECONOMY eine führende europäische Plattform für Unterhaltungselektronik aufbauen zu wollen. Das Unternehmen sieht insbesondere Synergien in den Bereichen Logistik, Digitalisierung und Supply-Chain-Management.
Entscheidung bis Anfang Oktober erwartet
Nach Erhalt der Statement of Grounds liegt der nächste Schritt nun bei JD.com. Das Unternehmen kann die Vorwürfe entkräften oder Verpflichtungszusagen anbieten, um mögliche Wettbewerbsbedenken auszuräumen. JD.com bezeichnete die Mitteilung als regulären Verfahrensschritt und zeigte sich weiterhin zuversichtlich, dass die Transaktion im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2026 genehmigt werden könne.
Nach derzeitiger Planung muss die Europäische Kommission ihre Entscheidung bis spätestens 2. Oktober 2026 treffen. Bis dahin bleibt offen, ob die Übernahme ohne Auflagen genehmigt wird, nur unter umfangreichen Verpflichtungen erfolgen kann oder im Extremfall untersagt wird. Angesichts der zunehmenden geopolitischen Sensibilität bei chinesischen Investitionen dürfte das Verfahren weit über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für künftige grenzüberschreitende Übernahmen in Europa entfalten.



