Der transatlantische Konflikt um die Regulierung großer Technologieunternehmen gewinnt damit weiter an Schärfe. In einem Schreiben an Präsident Donald Trump, das der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt, fordern die Abgeordneten die US-Regierung auf, sämtliche verfügbaren Instrumente gegen die Europäische Union zu prüfen – darunter Untersuchungen nach Section 301 des Trade Act von 1974, die als Grundlage für Strafzölle oder andere Vergeltungsmaßnahmen dienen können.
Kritik am Digital Markets Act
Im Fokus der Kritik steht der Digital Markets Act (DMA), mit dem die Europäische Union die Marktmacht sogenannter „Gatekeeper“ begrenzen will. Die Verordnung verpflichtet besonders große digitale Plattformen zu weitreichenden Wettbewerbs- und Interoperabilitätsregeln und betrifft unter anderem Amazon, Apple, Google, Meta, Microsoft, ByteDance und Booking Holdings.
Die republikanischen Abgeordneten argumentieren, die europäischen Vorschriften seien kein neutrales Wettbewerbsrecht, sondern würden gezielt amerikanische Unternehmen belasten. Wörtlich sprechen sie von einer Politik der „wirtschaftlichen Ausbeutung und regulatorischen Nötigung“ gegenüber US-Konzernen.
Besonders kritisch sehen sie die mögliche Einbeziehung der Cloud-Geschäfte von Amazon und Microsoft in den Anwendungsbereich des DMA. Dadurch entstünden nach ihrer Auffassung erhebliche regulatorische Lasten, während europäische und chinesische Wettbewerber vergleichsweise verschont blieben.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Google-Verfahren sorgt zusätzlich für Spannungen
Weitere Kritik richtet sich gegen die erwarteten Maßnahmen der Europäischen Kommission gegen Google wegen mutmaßlicher Verstöße gegen den DMA. Nach Ansicht der US-Abgeordneten berücksichtige Brüssel nicht ausreichend die Änderungen, die Google bereits an seiner Suchmaschine vorgenommen habe.
Die EU bereitet derzeit weitere Durchsetzungsmaßnahmen gegen Google vor. Im Raum stehen hohe Geldbußen sowie zusätzliche Auflagen zur Öffnung zentraler Dienste für Wettbewerber.
Vorwurf selektiver Regulierung
Die Unterzeichner hinterfragen außerdem, warum Unternehmen wie Apple, Meta oder Amazon als Gatekeeper eingestuft wurden, während chinesische Plattformen wie Temu oder AliExpress bislang nicht unter dieselben Vorschriften fallen. Die Europäische Kommission verweist jedoch darauf, dass die Einstufung ausschließlich anhand gesetzlich definierter Kriterien erfolgt – insbesondere der Nutzerzahlen innerhalb Europas.
EU weist Diskriminierung entschieden zurück
Die Europäische Kommission weist sämtliche Vorwürfe einer Benachteiligung amerikanischer Unternehmen zurück. Brüssel betont, dass die EU als souveräner Gesetzgeber das Recht habe, wirtschaftliche Aktivitäten auf ihrem Binnenmarkt zu regulieren. Die Vorschriften würden unabhängig von der Herkunft eines Unternehmens gleichermaßen angewendet.
Gleichzeitig signalisiert die Kommission Gesprächsbereitschaft und sieht weiterhin Potenzial für einen vertieften transatlantischen Dialog über Digitalpolitik, ohne dabei auf ihre regulatorische Eigenständigkeit zu verzichten.
Handelskonflikt könnte sich ausweiten
Sollte die Trump-Regierung der Forderung der Abgeordneten folgen und tatsächlich ein Verfahren nach Section 301 einleiten, könnte daraus der nächste größere Handelskonflikt zwischen den USA und der Europäischen Union entstehen.
Section-301-Untersuchungen gelten als eines der schärfsten handelspolitischen Instrumente der Vereinigten Staaten. Bereits während Trumps erster Amtszeit dienten sie mehrfach als Grundlage für umfangreiche Strafzölle gegen Handelspartner.
Ob die US-Regierung diesen Schritt tatsächlich geht, bleibt offen. Das Schreiben macht jedoch deutlich, dass der politische Widerstand gegen die europäischen Digitalgesetze in Washington weiter wächst – und dass die Regulierung der großen Technologieunternehmen zunehmend auch zu einer handelspolitischen Auseinandersetzung zwischen den beiden Wirtschaftsräumen wird.





