Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben neue Schutzmaßnahmen gebilligt, um sensible EU-Agrarmärkte vor möglichen Verwerfungen durch das EU-Mercosur-Handelsabkommen zu bewahren. Mit 483 Ja-Stimmen wurde eine Verordnung angenommen, die es der EU erlaubt, Zollpräferenzen für bestimmte landwirtschaftliche Importe auszusetzen, sollte der Markt übermäßig belastet werden.
Schwellenwerte für Schutzmaßnahmen gesenkt
Im Zentrum der neuen Regeln stehen spezifische Schwellenwerte: Ein starker Anstieg der Einfuhren sensibler Produkte wie Rindfleisch, Geflügel, Eier, Zitrusfrüchte oder Zucker kann eine Schutzmaßnahme auslösen, wenn das Importvolumen im Dreijahresdurchschnitt um mindestens 5 Prozent steigt und die Preise um 5 Prozent unter dem Binnenmarktniveau liegen. Damit liegt die Schwelle deutlich unter dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag von 10 Prozent jährlich.
Nicht nur die Kommission, sondern auch Mitgliedstaaten oder Branchenvertreter können künftig Untersuchungen einleiten, wenn sie Marktstörungen vermuten. Der ständige Berichterstatter für Mercosur, Gabriel Mato (EVP, Spanien), betonte, die Schutzklauseln seien ein „ausgewogener und glaubwürdiger Schutzmechanismus“ für die europäische Landwirtschaft.
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Marktbeobachtung im Halbjahrestakt
Ein weiterer Bestandteil der Regelung ist eine verpflichtende Marktüberwachung durch die EU-Kommission. Sie muss dem Parlament mindestens alle sechs Monate Bericht erstatten, um frühzeitig auf Marktverwerfungen reagieren zu können. Die Schutzmaßnahmen gelten sowohl für das umfassende Assoziierungsabkommen mit Mercosur als auch für das separat verhandelte Interimshandelsabkommen.
Beide Abkommen stehen derzeit noch unter Vorbehalt. Das Parlament hat den Europäischen Gerichtshof um eine rechtliche Bewertung ersucht. Eine vorläufige Anwendung durch die Kommission wäre allerdings möglich, sobald mindestens ein Mercosur-Land seine Ratifizierung abgeschlossen hat.


