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EU-Gericht kippt Gatekeeper-Einstufung von Meta Marketplace

Logo am Meta Headquarter Menlo Park
Foto: Skorzewiak / depositphotos.com

Key takeaways

Das EU-Gericht erklärt die Gatekeeper-Einstufung von Meta Marketplace für nichtig, bestätigt jedoch die Regulierung des Messenger-Dienstes. Das Urteil zeigt hohe Anforderungen an Begründung und Datengrundlage bei der Plattformregulierung.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Das Gericht der Europäischen Union (EuGH) hat ein wichtiges Urteil zur Regulierung großer Plattformunternehmen getroffen. Im Streit zwischen Meta und der Europäischen Kommission wurde die Einstufung von Marketplace als sogenannter „Gatekeeper“-Dienst aufgehoben, während die Einstufung des Messenger-Dienstes bestätigt wurde.

Teilweise Niederlage für die EU-Kommission

Die Europäische Kommission hatte Meta im Jahr 2023 im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) als Gatekeeper für mehrere Dienste eingestuft, darunter Facebook, Messenger und Marketplace. Meta klagte gegen diese Entscheidung – mit teilweise Erfolg.

Das Gericht erklärte die Einstufung von Marketplace für nichtig. Begründet wurde dies unter anderem mit methodischen Fehlern bei der Bewertung sowie einer unzureichenden Begründung der Entscheidung durch die Kommission.

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Messenger bleibt regulierter Plattformdienst

Im Gegensatz dazu bestätigte das Gericht die Einstufung des Messenger-Dienstes als zentralen Plattformdienst. Ausschlaggebend war, dass Messenger als eigenständiger Kommunikationsdienst betrachtet wird, der unabhängig von Facebook genutzt werden kann.

Zudem sei der Dienst ein wichtiges Zugangstor für Unternehmen, um Nutzer zu erreichen. Die Argumente von Meta konnten diese Einschätzung nicht entkräften.

Kritik an Bewertungsmethodik bei Marketplace

Bei der Bewertung von Marketplace sah das Gericht erhebliche Mängel. Die Kommission habe relevante Änderungen am Dienst nicht ausreichend berücksichtigt und sich zu stark auf historische Daten gestützt.

Darüber hinaus fehlte eine konkrete Analyse der Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Marktstellung des Dienstes. Die Begründung blieb aus Sicht des Gerichts zu vage und teilweise hypothetisch.

Bedeutung für die Plattformregulierung

Das Urteil hat Signalwirkung für die Umsetzung des Digital Markets Act. Es zeigt, dass die Anforderungen an die Begründung und Datengrundlage bei der Einstufung von Gatekeepern hoch sind.

Gleichzeitig bestätigt die Entscheidung, dass einzelne Dienste eines Konzerns unterschiedlich bewertet werden können. Für Meta bedeutet das Urteil eine gemischte Bilanz – mit regulatorischen Verpflichtungen für Messenger, aber Entlastung beim Marketplace.

Ob die Kommission gegen das Urteil vorgeht, bleibt offen. Klar ist jedoch: Die Auseinandersetzung um die Regulierung großer Plattformen wird weiter an Bedeutung gewinnen.

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