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Urteil mit Signalwirkung: Meta muss EU-Datennutzung überarbeiten

META Office in Kalifornieren USA
Foto: Depositphotos

Key takeaways

Metas personalisierte Werbung wurde von Österreichs Oberstem Gerichtshof für rechtswidrig erklärt. EU-Nutzer erhalten künftig vollen Einblick in ihre Daten. Der seit 2014 laufende Fall des Datenschutzaktivisten Max Schrems schafft einen europaweit durchsetzbaren Präzedenzfall.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Meta muss sein Geschäftsmodell in Europa zumindest zum Teil neu denken. Das höchste österreichische Gericht hat entschieden, dass die personalisierte Werbepraxis des US-Konzerns gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt. Damit endet ein elf Jahre dauernder Rechtsstreit, der von dem bekannten Datenschutzaktivist Max Schrems, der bereits 2024 erfolgreich vor dem EuGH die Einschränkung der Datenverwendung von Meta erwirkt hatte, angestoßen wurde – mit Folgen für alle EU-Länder.

Gericht verlangt volle Datentransparenz

Meta muss europäischen Nutzern künftig vollständige Einsicht in ihre gespeicherten Daten gewähren – einschließlich Informationen über Herkunft, Weitergabe und Verwendungszwecke. Das Urteil verpflichtet Meta zudem, innerhalb von 14 Tagen auf entsprechende Anfragen zu reagieren. Der Konzern darf besonders sensible Daten wie politische Einstellungen oder Gesundheitsangaben nicht länger ohne ausdrückliche Einwilligung für Werbung nutzen. Argumente von Meta, dies sei technisch nicht möglich, wurden vom Gericht zurückgewiesen.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Meta auch Daten von Drittanbietern verarbeite, ohne dass die betroffenen Nutzer ausdrücklich zugestimmt hätten. Der Versuch, diese Praxis mit dem Hinweis auf angebliche Geschäftsgeheimnisse zu rechtfertigen, scheiterte.

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Konsequenzen für die gesamte EU

Das Urteil gilt laut der Datenschutzorganisation noyb, die von Schrems gegründet wurde, nicht nur in Österreich, sondern ist EU-weit durchsetzbar. Bei Zuwiderhandlung drohen demnach je nach Land tägliche Geldstrafen oder sogar Haftstrafen für verantwortliche Meta-Manager. Schrems betonte: „Die Entscheidung zeigt, dass Meta Vorlieben der Nutzer – etwa bei politischen Themen – nicht ohne deren Zustimmung nutzen darf.“

Meta verteidigt sich: Die beanstandeten Praktiken seien laut Reuters veraltet und das Unternehmen habe seither über acht Milliarden Euro in Datenschutzmaßnahmen investiert. Zudem verweist Meta darauf, dass Nutzer heute die Wahl zwischen personalisierter und weniger personalisierter Werbung haben – oder sich durch ein kostenpflichtiges Abo vom datengestützten Werbemodell ganz befreien können.

Die österreichischen Richter urteilten allerdings auf Basis des Standes von 2020 – und damit deutlich nach Inkrafttreten der DSGVO. Schrems selbst erhält 500 Euro Schadensersatz. Laut noyb sei das eine symbolische Summe, da der Betrag noch vor Einführung der DSGVO festgelegt wurde. Künftige Entschädigungen könnten daher deutlich höher ausfallen.

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