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iOS 18 im Fokus: Indien untersucht Apples Haftung für mögliche Schäden

Kaputtes Apple iPhone in weiss
Symbolbild - Foto: Joseph Sharp / Unsplash

Key takeaways

➟ Indiens Verbraucherschutzbehörde untersucht mögliche Schäden durch iOS 18 und Apples Garantiebedingungen. Im Mittelpunkt stehen teure Displayreparaturen, der Ausschluss von Softwarehaftung sowie die Frage nach möglichen Verstößen gegen Verbraucherrechte.

Lesezeit ca. 3 Minuten

Die indische Verbraucherschutzbehörde CCPA hat ihre Untersuchung gegen Apple wegen möglicher Schäden im Zusammenhang mit iOS 18 ausgeweitet. Im Zentrum steht die Frage, ob das Software-Update Funktionsstörungen bei iPhones verursacht hat und ob Apples Garantiebedingungen Verbraucher unangemessen benachteiligen.

Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, weist Apple die Vorwürfe zurück und erklärt, keine systematischen Probleme oder Sicherheitsrisiken mit iOS 18 in Indien festgestellt zu haben. Zugleich verteidigt der Konzern seine Praxis, auf Software keine eigene Garantie zu gewähren, als branchenüblich.

Untersuchung wird formell ausgeweitet

Die CCPA hatte bereits 2025 zahlreiche Beschwerden zu iOS 18 erhalten. Nutzer berichteten unter anderem über Displayfehler, Mikrofonprobleme sowie grüne, pinkfarbene oder weiße Linien auf dem Bildschirm nach der Installation des Updates.

Am 29. Juli 2026 informierte die Behörde Apple darüber, dass der Fall für eine detaillierte Untersuchung an die zuständige Ermittlungsabteilung übergeben worden sei. Die Behörde prüft damit ausdrücklich mögliche Verletzungen von Verbraucherrechten.

Sollte die Untersuchung zu einem entsprechenden Ergebnis kommen, könnten neben Geldbußen auch Rückerstattungen oder Änderungen an Apples Geschäftspraktiken angeordnet werden.

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Garantiebedingungen geraten in den Mittelpunkt

Besondere Aufmerksamkeit gilt den Lizenz- und Garantiebedingungen von Apple. In den Softwarevereinbarungen schließt das Unternehmen eine Gewährleistung für die Software grundsätzlich aus und weist darauf hin, dass Nutzer bei Fehlern die damit verbundenen Reparaturkosten tragen müssen.

Apple argumentiert, dass solche Regelungen in der Technologiebranche üblich seien und verweist auf vergleichbare Bedingungen anderer Elektronikanbieter. Das Unternehmen betont zudem, dass Nutzer vor der Installation über die entsprechenden Bestimmungen informiert würden.

Die CCPA prüft dagegen, ob diese Vertragsbedingungen im konkreten Fall als unfaire Geschäftspraxis einzustufen sein könnten. Nach Einschätzung einer von Reuters zitierten Verbraucherschutzjuristin könnte die Behörde bei entsprechenden Feststellungen auch Änderungen der Bedingungen verlangen.

Streit dreht sich um Ursache und Kosten

Die indische Behörde wirft Apple vor, dass Verbraucher für Reparaturen aufkommen mussten, obwohl die beanstandeten Schäden möglicherweise durch ein Software-Update des Unternehmens ausgelöst wurden. Besonders Displayreparaturen können dabei erhebliche Kosten verursachen.

Für ein iPhone 15 nennt Reuters einen geschätzten Preis von 27.900 Rupien für eine Displayreparatur. Das entspricht mehr als einem Drittel des Verkaufspreises des Geräts und verdeutlicht die finanzielle Bedeutung der Auseinandersetzung für betroffene Kunden.

Apple hält dagegen, dass die Untersuchung auf lediglich 75 Beschwerden beruhe. Außerdem nutzten im Juni 2026 nach Angaben des Konzerns nur noch rund elf Prozent der iPhones in Indien iOS 18.

Apple verweist auf internationale Branchenpraxis

In einer Stellungnahme vom August erklärte Apple, dass ein genereller Anspruch auf Fehlerfreiheit von Software Anbieter faktisch zu Versicherern gegen sämtliche technologischen Risiken machen würde. Der Konzern sieht deshalb keinen Anlass, seine grundsätzliche Position zur Software-Garantie zu ändern.

Die indischen Behörden bewerten den Fall jedoch nicht nur als technische Einzelfrage, sondern als möglichen Konflikt mit kollektiven Verbraucherrechten. Entscheidend wird sein, ob ein Zusammenhang zwischen dem Update und den gemeldeten Schäden nachgewiesen werden kann.

Ein solcher Ausgang könnte über den konkreten Fall hinaus Bedeutung haben, da eine behördlich angeordnete Änderung von Software-Garantiebedingungen in Indien bislang ungewöhnlich wäre.

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