Das EU-Parlament hat eine Reform der Mehrwertsteuerregeln verabschiedet, die Online-Plattformen stärker in die Pflicht nimmt. Ab 2030 müssen Plattformbetreiber in den meisten Fällen Mehrwertsteuer für über ihre Dienste vermittelte Leistungen abführen – insbesondere dann, wenn die einzelnen Anbieter selbst keine Mehrwertsteuer berechnen. Damit soll eine Wettbewerbsverzerrung beendet werden, die vor allem in den Bereichen Kurzzeitvermietung und Personenbeförderung auftritt.
Digitalisierung der Steuerpflicht
Neben der Anpassung der Steuerpflicht für digitale Dienste wird auch die Mehrwertsteuererhebung insgesamt modernisiert. Grenzüberschreitende Geschäftsvorgänge müssen ab 2030 vollständig digital gemeldet werden. Unternehmen werden verpflichtet, für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen elektronische Rechnungen auszustellen und die relevanten Daten direkt an die Steuerbehörden zu übermitteln. Diese Maßnahmen sollen helfen, Steuerbetrug effektiver zu bekämpfen.
Erleichterungen für Unternehmen
Um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren, wird das bestehende System der sogenannten „One-Stop-Shops“ ausgeweitet. Unternehmen mit grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit können ihre Mehrwertsteuerpflichten dadurch zentral und in einer einzigen Sprache erfüllen. Mitgliedstaaten erhalten zudem die Möglichkeit, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von bestimmten neuen Regelungen auszunehmen.
Hintergrund und wirtschaftliche Auswirkungen
Die Reform ist Teil des Pakets „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA), das die EU-Kommission bereits im Dezember 2022 vorgeschlagen hatte. Schätzungen der Kommission zufolge könnten die Mitgliedstaaten durch die neuen Regeln jährlich bis zu 11 Milliarden Euro an verlorenen Mehrwertsteuereinnahmen zurückgewinnen. Unternehmen könnten zudem bis zu 4,1 Milliarden Euro pro Jahr an Verwaltungskosten einsparen.