Die Bundesregierung will Verbraucher beim Online-Shopping besser schützen und hat dazu ein Gesetzespaket verabschiedet. Herzstück der Reform ist ein verpflichtender Widerrufsbutton, der auf allen Webseiten, die Waren, Dienstleistungen oder Finanzprodukte verkaufen, deutlich sichtbar platziert werden muss. Der Button soll mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichwertigen Formulierung versehen und jederzeit während der Widerrufsfrist zugänglich sein.
Einfacher Widerruf statt Papierkram
Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, dass Widerrufen künftig genauso einfach sein müsse wie Bestellen: „Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.“ Der neue Button mache den Prozess unbürokratisch und schnell. Mit dem Gesetz setzt die Regierung eine EU-Vorgabe um.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Transparenz bei Finanzdienstleistungen
Auch bei Verträgen über Finanzdienstleistungen bringt der Gesetzentwurf Neuerungen: Anbieter müssen ihre Kunden künftig besser über Produkte und deren Risiken aufklären. Verbraucher erhalten außerdem das Recht, auf eine persönliche Beratung zu bestehen. Gleichzeitig wird das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung abgeschafft. Künftig gilt bei korrekter Belehrung eine Frist von maximal zwölf Monaten und 14 Tagen, bei Lebensversicherungen sogar bis zu 24 Monaten und 30 Tagen.
Manipulative Designs künftig verboten
Besonderes Augenmerk legt der Gesetzentwurf auch auf sogenannte „Dark Patterns“ – also manipulative Designelemente auf Webseiten, die Nutzer zu bestimmten Entscheidungen verleiten sollen. Zukünftig dürfen zum Beispiel Buttons, die für Unternehmen vorteilhafte Optionen markieren, nicht mehr optisch hervorgehoben werden. Ebenso verboten werden lange Klickpfade, die es erschweren, eine verbraucherfreundliche Auswahl zu treffen.
Weitere Regelungen: Greenwashing und Kreditschutz
Begleitend zum Widerrufsbutton enthält das Paket weitere Gesetze, etwa zur besseren Kennzeichnung von Nachhaltigkeitssiegeln, zum Verbot manipulativer Werbeaussagen (Greenwashing) und zur Reform des Verbraucherkreditrechts. Kleinkredite unter 200 Euro und „Buy now, pay later“-Angebote fallen künftig unter strengere Regeln. Kreditvergabe soll nur noch erfolgen, wenn Rückzahlung realistisch ist – sensible Daten aus sozialen Netzwerken dürfen dabei nicht mehr zur Kreditprüfung verwendet werden.
Kostenfreie Schuldnerberatung im Fokus
Ein weiteres Ziel der Regierung ist ein bundesweites Gesetz zur Schuldnerberatung. Diese soll frühzeitig in Finanznotlagen vermittelt werden und für alle Betroffenen kostenfrei bleiben – entsprechend den Zielen aus dem Koalitionsvertrag.


