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Markenstreit um Smartwatches: Swatch will 170 Millionen Dollar von Samsung

Nahaufnahme einer Samsung Smartwatch
Foto: Samer Khodei / Unsplash

Key takeaways

Digitale Nachbildungen klassischer Luxusuhren beschäftigen erneut die Gerichte. Swatch fordert von Samsung Schadensersatz und sieht Markenrechte verletzt. Der Fall könnte wegweisend für die Frage werden, welche Verantwortung Plattformbetreiber für Inhalte von Drittanbietern tragen.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Der seit Jahren andauernde Markenrechtsstreit zwischen der Schweizer Swatch Group und Samsung erreicht eine neue Eskalationsstufe. Wie die Financial Times nun berichtet, verlangt der Uhrenkonzern vom südkoreanischen Technologieriesen nun 170 Millionen US-Dollar Schadensersatz vor dem High Court in London. m Zentrum stehen digitale Zifferblätter für Smartwatches, die nach Ansicht von Swatch geschützte Designs und Marken renommierter Uhrenmarken kopierten.

Streit um digitale Kopien luxuriöser Uhren

Die Auseinandersetzung dreht sich um insgesamt 26 sogenannte Watch-Face-Apps, die Nutzern von Samsung-Smartwatches ermöglichten, das Erscheinungsbild klassischer Luxusuhren digital nachzubilden. Betroffen sind unter anderem Designs der Swatch-Marken Omega, Tissot, Longines, Breguet und Swatch.

Nach Angaben des Unternehmens wurden die Apps in Großbritannien und der Europäischen Union rund 160.000-mal heruntergeladen. Swatch wirft Samsung vor, über den eigenen Galaxy App Store den Vertrieb dieser Anwendungen ermöglicht und damit Markenrechte verletzt zu haben. Bereits 2022 entschied der High Court in London zugunsten der Schweizer. Ende 2023 bestätigte auch das Berufungsgericht dieses Urteil. Die aktuelle Verhandlung befasst sich ausschließlich mit der Höhe des Schadensersatzes.

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Schadensersatz soll den Markenwert widerspiegeln

Die nun geforderte Summe von 170 Millionen US-Dollar basiert nach Angaben von Swatch nicht auf entgangenen Verkäufen, sondern auf einer fiktiven Lizenzgebühr für die Nutzung der Markenrechte. Der Konzern argumentiert, dass die enorme Strahlkraft, Exklusivität und der Markenwert seiner Uhrenmarken bei der Bemessung berücksichtigt werden müssten.

Besonders deutlich formulierte dies Tissot-CEO Sylvain Dolla in einer Gerichtserklärung. Die Swatch Group habe sich bewusst gegen eine Lizenzierung ihrer Marken für Smartwatches entschieden, da dies den exklusiven Charakter hochwertiger Schweizer Uhren untergraben würde. Gerade die künstliche Verknappung und die sorgfältige Kontrolle der Marken seien wesentliche Bestandteile des Geschäftsmodells der Luxusuhrenindustrie.

Samsung weist Forderung entschieden zurück

Samsung hält die Forderung dagegen für völlig überzogen. Nach Darstellung des Unternehmens wurden die fraglichen Apps von unabhängigen Drittentwicklern erstellt und nach Bekanntwerden der Vorwürfe zeitnah entfernt.

Die Anwälte des Konzerns argumentieren zudem, dass nahezu alle Anwendungen kostenlos gewesen seien. Insgesamt hätten die Apps lediglich Erlöse von etwas mehr als 1.000 US-Dollar erzielt, wovon lediglich rund 300 Dollar auf Samsung entfallen seien. Weder habe Swatch einen messbaren wirtschaftlichen Schaden erlitten noch Samsung nennenswert von den Downloads profitiert. Die Schadensersatzforderung sei deshalb „extravagant“ und entbehre jeder wirtschaftlichen Grundlage.

Verfahren könnte Signalwirkung für die Tech-Branche entfalten

Der Fall gilt als eines der bedeutendsten Markenrechtsverfahren zwischen einem Luxusgüterhersteller und einem Technologieunternehmen im Zusammenhang mit digitalen Produkten. Juristisch besonders relevant ist, dass die britischen Gerichte Samsung trotz der von Drittanbietern entwickelten Apps eine unmittelbare Verantwortung zusprachen, da der Konzern den App-Store kontrollierte und die Inhalte überprüfte.

Da die Klage bereits vor dem endgültigen Brexit eingereicht wurde, kann das Londoner Gericht auch über mögliche Markenrechtsverletzungen innerhalb der Europäischen Union entscheiden. Parallel läuft zudem ein entsprechendes Verfahren in den USA, dessen Fortgang vom Ausgang des britischen Prozesses abhängt. Ein Urteil über die Höhe des Schadensersatzes wird in den kommenden Wochen erwartet.

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