Bund und Länder haben sich auf ein gemeinsames Entlastungspaket gegen die hohen Kraftstoffpreise verständigt. Der Bund senkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel bis Ende 2026 um 14 Cent je Liter. Einschließlich der niedrigeren Umsatzsteuer soll die Entlastung rund 17 Cent pro Liter betragen.
Das Paket soll zum 1. Oktober 2026 umgesetzt werden. Insgesamt beziffert die Bundesregierung die Entlastung für Bürger und Wirtschaft auf rund 2,5 Milliarden Euro. Die Länder übernehmen davon 1,25 Milliarden Euro über einen Umsatzsteuerfestbetrag.
Energiesteuer sinkt bis Jahresende
Die Steuerentlastung gilt zunächst bis Ende 2026. Anders als bei einer reinen Mehrwertsteuersenkung profitieren davon auch Unternehmen, für die Umsatzsteuer in vielen Fällen lediglich ein durchlaufender Posten ist.
Mit dem Beschluss wird aus den zuvor diskutierten Modellen nun eine konkrete Maßnahme. Die Bundesregierung begründet den Schritt mit den anhaltend hohen Spritpreisen und den Belastungen für Pendler, Familien und Unternehmen.
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Spritpreisdeckel soll spätestens 2027 folgen
Als zweite Stufe will der Bund Gespräche mit der Mineralölwirtschaft über einen Spritpreisdeckel führen. Dieser soll spätestens zum 1. Januar 2027 eingeführt werden und sich an Modellen aus Luxemburg oder Belgien orientieren.
Details zur konkreten Berechnung der Preisobergrenze stehen noch aus. Die Bundesregierung nennt Versorgungssicherheit und die Vermeidung missbräuchlicher Preisaufschläge als zentrale Anforderungen.
Länder tragen Hälfte der Kosten
Bemerkenswert ist die Beteiligung der Bundesländer an der Finanzierung. Von den rund 2,5 Milliarden Euro Gesamtentlastung übernehmen sie nach Regierungsangaben 1,25 Milliarden Euro.
Damit haben Bund und Länder einen Kompromiss gefunden, nachdem die Finanzierung zuletzt einer der zentralen Streitpunkte gewesen war. Die Umsetzung soll gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen im Bundestag vorbereitet werden.
Weitere Hilfen bleiben möglich
Parallel unterstützt die Bundesregierung Gespräche auf EU-Ebene über mögliche Maßnahmen gegenüber der Mineralölwirtschaft nach dem Vorbild des Energiekrisenbeitrags von 2022. Ein konkreter Beschluss dazu liegt bislang nicht vor.
Zusätzlich will der Bund einen einkommensbezogenen Direktauszahlmechanismus vorbereiten. Damit sollen besonders stark betroffene Haushalte künftig gezielter unterstützt werden können, falls weitere Entlastungen notwendig werden.






