Die US-Regierung hat zwei zentrale Richtlinien überarbeitet, um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Bundesbehörden zu fördern. Die Maßnahme geht auf eine Executive Order von Präsident Donald Trump zurück, die bestehende Hürden abbauen und die Führungsrolle der USA im Bereich KI stärken soll. Die neuen Vorgaben betreffen sowohl die Anwendung von KI in der Verwaltung als auch die staatliche Beschaffung entsprechender Technologien.
Klare Rahmenbedingungen für KI-Adoption im Staatsdienst
Die überarbeiteten Richtlinien wurden vom Office of Management and Budget (OMB) in Zusammenarbeit mit dem Office of Science and Technology Policy (OSTP) und dem Wissenschaftsberater des Präsidenten erstellt. Ziel ist es, durch den strategischen Einsatz von KI die Effizienz und Leistungsfähigkeit staatlicher Einrichtungen zu erhöhen. Gleichzeitig soll der Schutz von Bürgerrechten, Datenschutz und Freiheitsrechten gewährleistet bleiben.
Lynne Parker, stellvertretende Direktorin des OSTP, betonte die Bedeutung der Maßnahmen: „Die überarbeiteten Memos bieten lange überfällige Orientierung für den Einsatz von KI in der Bundesverwaltung. Sie beseitigen unnötige bürokratische Hürden, erhöhen die Effizienz und fördern den Wettbewerb im amerikanischen KI-Markt.“
Reform der Beschaffungsprozesse als Schlüssel
Ein zentrales Element der Reform betrifft die staatliche Beschaffung von KI-Technologie. Greg Barbaccia, CIO der Bundesregierung, erklärte, dass der öffentliche Sektor in den USA beim Einsatz von KI hinterherhinke – vor allem wegen veralteter Beschaffungsprozesse und übermäßiger Regulierung. Die neuen Richtlinien sollen diesem Rückstand entgegenwirken, indem sie modernisierte Verfahren einführen, die sowohl innovationsfreundlich als auch haushaltsgerecht sind.
Darüber hinaus sollen die neuen Regeln das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Einsatz von KI durch den Staat stärken. Die Bundesregierung sieht sich in der Pflicht, mit gutem Beispiel voranzugehen und eine verantwortungsvolle, aber zukunftsorientierte KI-Strategie zu etablieren.