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US-Kartellklage gegen Meta: Start eines historischen Antitrust-Prozess

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Meta steht ab heute vor einem bedeutenden Kartellprozess. Die US-Wettbewerbsbehörde fordert die Rückabwicklung der Übernahmen von Instagram und WhatsApp, da sie den Wettbewerb eingeschränkt haben sollen. Das Verfahren gilt als Testfall für die künftige Anwendung des US-Kartellrechts im Tech-Sektor.

Meta Platforms Verified Haken
Foto: Meta
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Heute beginnt in Washington ein weltweit mit Spannung erwarteter Kartellrechtsprozess gegen Meta. Die US-Handelsaufsicht FTC wirft dem Facebook-Mutterkonzern vor, durch die Übernahme von Instagram und WhatsApp in den Jahren 2012 und 2014 seine marktbeherrschende Stellung im Bereich persönlicher sozialer Netzwerke gesichert und den Wettbewerb untergraben zu haben. Die Behörde fordert die Rückabwicklung beider Übernahmen – ein Schritt, der erhebliche Folgen für Meta, aber auch für die gesamte Technologiebranche hätte.

Meta weist die Vorwürfe entschieden zurück und kritisiert in einem Statement vom Sonntag die Marktdefinition der FTC als realitätsfern. Meta sieht sich nicht nur als Angegriffener, sondern auch als Vertreter einer ganzen Branche.

Klärung der Marktdefinition im Zentrum des Verfahrens

Kernpunkt der Anklage ist die Definition des relevanten Marktes. Die FTC argumentiert, dass Facebook und Instagram im Segment persönlicher sozialer Netzwerke kaum Konkurrenz haben. Meta hingegen betont, dass es sich einem intensiven Wettbewerb mit Plattformen wie TikTok, YouTube oder iMessage gegenübersieht. Die Marktdefinition wird entscheidend dafür sein, ob das Gericht den Vorwurf der Monopolbildung bestätigt.

Laut dem Rechtsexperten wird das Verfahren ein wichtiger Präzedenzfall dafür sein, wie US-Kartellgesetze künftig auf große Tech-Konzerne angewendet werden. Es werde zu klären sein, ob die bloße Größe und Marktdurchdringung eines Unternehmens in Verbindung mit früheren Akquisitionen ausreiche, um ein wettbewerbswidriges Verhalten zu belegen.

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Rückblick: Ein langwieriger Streit mit mehreren Wendungen

Die ursprüngliche Klage der FTC wurde 2021 von Richter James Boasberg abgewiesen, wie CBNC in einem Artikel resümiert. Nach einer überarbeiteten Beschwerde ließ derselbe Richter 2022 jedoch eine Fortsetzung des Verfahrens zu. Im November 2024 entschied Boasberg schließlich, dass Meta sich vor Gericht verantworten muss, wies jedoch einen Teil der Klage – die angeblich wettbewerbswidrige Einschränkung von App-Zugängen durch Facebook – zurück.

Zu den geladenen Zeugen zählen unter anderem Meta-CEO Mark Zuckerberg, Ex-COO Sheryl Sandberg sowie Führungskräfte von Konkurrenten wie TikTok, Snap und YouTube. Meta hat in einem Pre-Trial-Brief seine Position bekräftigt und betont, dass der Kauf der beiden Apps von der FTC damals genehmigt wurde. Die jetzige Klage untergrabe die Rechtssicherheit bei Unternehmensübernahmen.

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Meta: FTC argumentiert mit veraltetem Wettbewerbsverständnis

Laut Meta „behauptet“ die FTC, der Konzern habe durch die Übernahmen eine marktbeherrschende Stellung aufgebaut – in einem angeblich eng abgegrenzten Markt, in dem nur Snapchat und die Nischenplattform MeWe als Wettbewerber gelten. TikTok, YouTube und X würden in dieser Logik außen vor bleiben, obwohl sie laut Meta die eigentlichen Konkurrenten sind. Ein Blick auf die Nutzungsdaten zeigt: Nutzer verbringen mehr Zeit mit TikTok und YouTube als mit Facebook oder Instagram. Ohne diese Plattformen habe Meta laut eigenen Angaben weniger als 30 Prozent Marktanteil.

Milliarden-Investitionen haben Instagram und WhatsApp verändert

Meta betont, dass Instagram und WhatsApp ohne eigene Investitionen nicht das wären, was sie heute sind. Instagram entwickelte sich dank Features wie Reels und Stories zur Plattform mit über zwei Milliarden aktiven Nutzern pro Monat. WhatsApp wurde vom kostenpflichtigen Messenger zu einem kostenlosen, sicheren Kommunikationsdienst mit globaler Reichweite umgebaut – inklusive Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Sprach- und Videoanrufen sowie neuen Funktionen wie Status und Channels.

Meta sieht Innovationshemmnis durch Klage

Laut Meta sendet die FTC ein gefährliches Signal: Selbst abgeschlossene und geprüfte Deals seien offenbar nicht endgültig. Das führe zu Unsicherheit für Unternehmen und könne Investitionen hemmen. Zudem koste die Klage die US-Steuerzahler Millionen. Pikant: Während die Regierung TikTok – eine App mit chinesischem Eigentümer – zu retten versucht, wolle die FTC zeitgleich ein amerikanisches Tech-Unternehmen schwächen.

Konkurrenzdruck wächst stetig

Meta argumentiert, dass sich der Wettbewerb im Technologiebereich in den vergangenen Jahren massiv verschärft habe – sowohl durch amerikanische als auch durch internationale Anbieter. Ein Beispiel: Als TikTok kürzlich in den USA zeitweise ausfiel, schnellten die Instagram-Zugriffe nach oben. Für Meta ein klares Indiz dafür, dass Nutzerplattformen austauschbar seien – und keine Monopole existieren.

Ein Prozess mit Symbolcharakter

Das Urteil des Bundesbezirksgerichts in Washington wird voraussichtlich erst in einigen Monaten fallen. Unabhängig vom Ausgang gilt der Fall schon jetzt als potenziell wegweisend für die künftige Regulierung großer Technologieunternehmen und die Frage, wie kartellrechtlich mit bereits lange zurückliegenden Übernahmen umzugehen ist. Für Meta steht dabei nicht nur der Fortbestand zweier zentraler Plattformen, sondern auch die künftige Strategie bei Zukäufen auf dem Spiel.

Mehr zu diesen Themen gibt es hier: Digitalwirtschaft, Recht, Social Media, Übernahmen, USA
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