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Unerlaubte Telefonwerbung: Beschwerden steigen 2025 erneut

Hoerer und Tastatur eines Telefons
Foto: depositphotos.com

Key takeaways

Im Jahr 2025 verzeichnete die Bundesnetzagentur knapp 40.000 Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung – ein Plus von sechs Prozent. Besonders häufig betroffen: Gewinnspielanrufe. Erstmals wurden auch fehlende Werbeeinwilligungen geahndet. Die Bußgeldsumme belief sich auf über 1,1 Millionen Euro.

Lesezeit ca. 1 Minute

Im Jahr 2025 gingen bei der Bundesnetzagentur 39.842 Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung ein – ein erneuter Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit 37.561 Fällen. Besonders häufig beklagt wurden Anrufe zu Gewinnspielen, die über 28 Prozent der Meldungen ausmachten. Im Vergleich zu 2024 mit rund 20 Prozent ist das eine deutliche Zunahme.

Gewinnspiele dominieren Beschwerdebild

Neben Gewinnspielanrufen betrafen etwa zehn Prozent der Beschwerden den Bereich Dienstleistungen, acht Prozent entfielen auf Bauprodukte. Hierzu zählt insbesondere Telefonwerbung für Photovoltaikanlagen. In diesem Bereich sanken die Beschwerdezahlen deutlich – offenbar ein Erfolg der Bußgeldmaßnahmen gegen unseriöse Anbieter.

Auch Werbeanrufe für Strom- und Gaslieferverträge gingen leicht zurück. Während 2024 noch knapp 14 Prozent der Beschwerden auf diesen Bereich entfielen, waren es 2025 nur noch 11,5 Prozent. Die Bundesnetzagentur führte hier mehrere Großverfahren durch.

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Bußgelder und neue Sanktionen

2025 verhängte die Bundesnetzagentur in 13 Verfahren Bußgelder in Höhe von insgesamt über 1,099 Millionen Euro. Im Vorjahr waren es noch 1,37 Millionen Euro. Erstmals wurden Unternehmen auch wegen mangelnder Dokumentation von Werbeeinwilligungen sanktioniert – eine Pflicht, die seit Oktober 2021 gilt.

Die fehlende Nachvollziehbarkeit dieser Einwilligungen führte laut Behörde zu zahlreichen unrechtmäßigen Anrufen. Die veröffentlichten Bußgeldentscheidungen sind unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmen-telefonwerbung abrufbar.

Hinweise aus der Bevölkerung gefragt

Die Bundesnetzagentur ist weiterhin auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Unerlaubte Werbeanrufe – insbesondere ohne vorherige Einwilligung oder trotz Widerruf – können über www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde gemeldet werden.

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