Ab Ende April 2025 werden rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente nicht mehr über Amazon erhältlich sein – zumindest nicht von deutschen Versandapotheken. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das neue Maßstäbe beim Datenschutz setzt. Der BGH hat entschieden, dass der Verkauf solcher Arzneimittel über Amazon ohne ausdrückliche Einwilligung der Kunden in die Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten unzulässig ist.
BGH stellt Datenschutz über Vertriebsinteressen
In dem Urteil vom 27. März 2025 (Az. I ZR 222/19, I ZR 223/19), das auf ein Vorabentscheidungsersuchen beim Europäischen Gerichtshof zurückgeht, werden auch vermeintlich banale Daten wie Name, Adresse oder Medikamentenwahl als gesundheitsbezogene Informationen im Sinne der DSGVO bewertet. Damit sind sie besonders schützenswert. Da Amazon derzeit keine technische Möglichkeit zur Einholung einer rechtssicheren Einwilligung bietet, sehen sich viele Apotheken gezwungen, den Vertrieb auf der Plattform zu beenden. Andernfalls drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro.

Amazon unaufhaltsam
Apotheken in der Haftung – Amazon bleibt außen vor
Die rechtliche Verantwortung liegt laut BGH-Urteil allein bei den anbietenden Apotheken, nicht bei Amazon. Diese Plattform bietet zwar die Verkaufsumgebung, übernimmt jedoch nicht die datenschutzrechtliche Haftung. Erste Apotheken wurden bereits abgemahnt, viele haben Unterlassungserklärungen abgegeben. Bis zum 28. April bleibt anderen Anbietern noch Zeit zu reagieren – danach dürften rezeptfreie Medikamente weitgehend aus dem Amazon-Angebot verschwinden.
Sanicare: Gefahr für Wettbewerb und Versorgungssicherheit
Marcus Diekmann, Chief Digital Officer der Sanicare Gruppe, kritisiert die aktuelle Lage als „gutes Beispiel für eine Marktverengung durch Überregulierung“. Die meisten Kunden gäben ihre Daten bewusst an, so Diekmann, nicht aus Zwang. Er warnt davor, dass durch den Rückzug deutscher Anbieter vor allem ausländische Plattformen – etwa aus den Niederlanden – profitieren könnten. Dies würde nicht nur Wertschöpfung aus Deutschland abziehen, sondern auch potenzielle Risiken für Verbraucher erhöhen.
Appell für praxisnahe Lösungen im E-Commerce
Diekmann fordert Politik, Plattformbetreiber und Apotheken zu gemeinsamen Lösungen auf. Ziel müsse eine technische Möglichkeit zur DSGVO-konformen Einwilligung im Amazon-Checkout sein. „Wenn wir jetzt nicht handeln, setzen wir einen Präzedenzfall – mit weitreichenden Folgen auch für andere sensible Produktgruppen im Onlinehandel“, warnt er. Derzeit sei vor allem Dialog gefragt, nicht Blockade.