Das Bundeskartellamt hat Amazon eine vorläufige rechtliche Einschätzung übermittelt, die erhebliche kartellrechtliche Bedenken an der Preispolitik des Unternehmens auf dem deutschen Online-Marktplatz amazon.de äußert. Dabei geht es insbesondere um Preisgrenzen, die Amazon Dritthändlern vorgibt, wenn diese ihre Waren über den Marketplace vertreiben. Nach Auffassung der Wettbewerbsbehörde könnten diese Vorgaben einen Missbrauch nach § 19a Abs. 2 GWB und weiteren kartellrechtlichen Bestimmungen darstellen.
Amazon betreibt nicht nur das Handelsgeschäft unter dem Namen „Amazon Retail“, sondern auch den Marktplatz, auf dem externe Händler aktiv sind. Diese Doppelrolle macht laut Kartellamt eine genaue Prüfung der Einflussnahme auf Preise besonders notwendig. Denn durch die gesetzten Preisgrenzen könnten Händler in ihrer Preissetzung beschränkt werden – mit potenziell negativen Folgen für den Wettbewerb.
Intransparente Mechanismen zur Preiskontrolle
Im Zentrum der Kritik stehen die automatisierten Preiskontrollmechanismen von Amazon. Diese Systeme bewerten Händlerpreise anhand interner Algorithmen und externer Vergleichswerte. Fällt ein Preis durch das interne Raster, drohen verschiedene Sanktionen: Das Angebot kann vom Marktplatz entfernt werden, aus der prominenten „Buy Box“ verschwinden oder in der Suchergebnisanzeige benachteiligt werden.
Nach Angaben von Behördenchef Andreas Mundt seien die zugrunde liegenden Kriterien weder nachvollziehbar noch für Händler transparent. Amazon habe einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Definition der Preisgrenzen, was nach Ansicht des Bundeskartellamts den Wettbewerb erheblich einschränken könne.

Amazon unaufhaltsam
Strukturelle Nachteile für Drittanbieter
Die Auswirkungen dieser Mechanismen gehen laut Bundeskartellamt über einzelne Fälle hinaus. Händler könnten durch zu enge Preisvorgaben gezwungen werden, Angebote zu unterlassen, die wirtschaftlich nicht mehr tragbar sind. Dies könne zu einer Verdrängung kleinerer Anbieter führen und den Wettbewerb auf dem Marktplatz verzerren. Amazon stärke dadurch indirekt sein eigenes Handelsgeschäft.
Darüber hinaus bestehe die Gefahr, dass Amazons Methoden zur Preisverfolgung eine branchenweite Preisdisziplinierung nach sich ziehen. Die systematische Anpassung an den jeweils niedrigsten beobachteten Onlinepreis könne andere Händler daran hindern, mit niedrigeren Preisen in den Wettbewerb zu treten.
Rechtliche Einordnung und weitere Schritte
Die Bewertung stützt sich auf eine umfangreiche Händlerbefragung und laufende Ermittlungen, die das Bundeskartellamt seit der Einordnung Amazons als marktübergreifend bedeutendes Digitalunternehmen im Juli 2022 durchführt. Diese Einschätzung wurde im April 2024 vom Bundesgerichtshof bestätigt. Das aktuelle Verfahren erfolgt in enger Abstimmung mit der Europäischen Kommission und der Bundesnetzagentur.
Amazon wurde Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Die endgültige Entscheidung über mögliche Maßnahmen steht noch aus, könnte aber weitreichende Folgen für die Plattformregulierung im E-Commerce-Sektor haben.